155 Grund- und Menschenrechte Menschenrechte, die in den Verfassungen von Staaten festgeschrieben werden, nennt man Grundrechte. In der österreichischen Verfassung werden sie „verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte“ genannt. Sie schützen die Bevölkerung vor willkürlichen Eingriffen des Staates in ihr Leben. Zu den Grundrechten gehören 1. politische und Freiheitsrechte, wie Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit, das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren, 2. Gleichheitsrechte, wie das Diskriminierungsverbot aufgrund des Geschlechts, Alters, der ethnischen Zugehörigkeit, Religion/Weltanschauung und sexuellen Orientierung, 3. soziale, wirtschaftliche und kulturelle Grundrechte, wie das Recht auf Arbeit, auf Bildung, auf soziale Sicherheit, 4. M inderheitenrechte, also Rechte der in Österreich anerkannten Volksgruppen. Diese Rechte beziehen sich jeweils auf Einzelpersonen. Seit einigen Jahren werden auch kollektive Menschenrechte diskutiert, die für ganze Gruppen gelten, wie das Recht auf eine gesunde Umwelt. Staatsbürger/innenrechte Manche Rechte dürfen nur Staatsbürger/innen ausüben, in Österreich z. B. das Wahlrecht. Als problematisch dabei wird gesehen, dass damit Menschen ohne österreichischen Pass, die ihren Hauptwohnsitz seit vielen Jahren in Österreich haben, von der demokratischen Mitbestimmung ausgeschlossen sind. Aufgrund der im Vergleich zu anderen EU-Staaten strengen Bedingungen für die Erlangung der Staatsbürgerschaft in Österreich betrifft das über eine Million Menschen. Einhaltung der Menschenrechte Die Menschenrechte werden durch eine Vielzahl internationaler Abkommen geschützt. In Den Haag befindet sich der Sitz des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der Verstöße gegen Menschenrechte ahndet. Die Überprüfung von Staaten auf Einhaltung der Menschenrechte ist Aufgabe des UN-Menschenrechtsrates. Nichtregierungsorganisationen (NGOs), wie Amnesty International, sorgen auf ziviler Ebene für Kontrolle und setzen sich für die Einhaltung der Menschenrechte ein. Die Genfer Flüchtlingskonvention Mit der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 wurden die Bereiche Flucht und Migration im Sinne der Menschrechte definiert. Menschen, die in ihrem Land aus bestimmten Gründen verfolgt werden und fliehen müssen, haben Anspruch auf einen Flüchtlingsstatus. Sie dürfen nicht in ihre M3: Unbekannt: Flüchtlinge an der Grenze zwischen Polen und Belarus/Weißrussland. Fotografie, 15.11.2021. Die Flüchtlinge aus Syrien, Afghanistan usw. wurden vom belarussischen Machthaber Alexander Lukaschenko an Polens Grenze gebracht, um Druck auf die EU aufzubauen, damit diese die Sanktionen gegen Belarus zurücknimmt. Länder zurückgeführt werden, wenn ihnen dort Folter oder andere Menschenrechtsverletzungen drohen. Ob eine solche Gefahr besteht, wird jedoch von den EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich bewertet. Grundsätzlich hat jeder Mensch das Recht auf ein Asylverfahren, sobald er im Staatsgebiet angekommen ist. Manche Staaten errichten Mauern, um irreguläre Einreisen zu verhindern. Jetzt bist du dran: 1. Analysiere M1. Erörtere das Zitat in Zusammenhang mit dem Bestreben, allgemeingültige (Menschen-) Rechte zu formulieren. 2. Interpretiere M2 hinsichtlich politischer und Freiheitsrechte. Finde in deinem Lebensalltag Beispiele für die genannten Rechte. 3. Recherchiere weitere Grund- und Menschenrechte und ordne sie den genannten Kategorien 1 bis 4 zu. 4a. Analysiere M3 in Hinblick auf die Situation der Flüchtenden. 4b. Reflektiere, welchen Eindruck das Foto auf dich macht. Stelle Vermutungen an, wie dieses Foto auf die Öffentlichkeit wirken könnte. 5. Informiere dich auf der Website von Amnesty International Österreich unter „Mitmachen“ und „Actions“ über Fälle von Menschenrechtsverletzungen. Wähle eine Petition, die du unterstützen würdest. Begründe deine Unterstützung. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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