Alles Geschichte! 7, Schulbuch

160 KOMPETENZTRAINING 4.5 Eigene Anliegen auf demokratischem Weg einbringen: Außerschulische und schulische Mitbestimmung M1: Georg Hochmuth: Flyer (Einblattdruck und Türanhänger) für das Rechtsstaat- und Anti-Korruptionsvolksbegehren. Fotografie, 2.5.2022 Formen der schulischen Mitbestimmung Zu den schulischen Mitbestimmungsformen zählen das Klassenforum, das Schulforum, der Schulgemeinschaftsausschuss und die Schüler- und Schülerinnenvertretung. Die Zusammensetzung, die jeweiligen Kompetenzen, die Einberufung und das Stimmrecht sind im Schulunterrichtsgesetz (SchUG) geregelt. Demokratische Mittel zur Durchsetzung eigener Anliegen (z. B. Demonstrationen, Unterschriftenlisten, Flugblattaktionen, Petitionen) konzipieren und/oder anwenden, insbesondere Formen schulischer und außerschulischer Mitbestimmung Mitbestimmung ist ein wichtiges Anliegen einer demokratischen Gesellschaft. Um auf eigene Anliegen aufmerksam zu machen, stehen demokratische Mittel wie Demonstrationen, Unterschriftenlisten, Flugblätteraktionen oder Petitionen zur Verfügung. Demokratische Mittel für eigene Anliegen konzipieren und/oder anwenden – so gehst du vor: − Überlege, welches demokratische Mittel am besten geeignet ist, dein Anliegen durchzusetzen. − Formuliere dein Anliegen so, dass der Adressatenkreis es versteht. − Informiere dich über die rechtlichen und organisatorischen Bedingungen, um dein Anliegen auf demokratischem Weg durchzusetzen. Außerschulische Formen der Mitbestimmung Ab dem 16. Lebensjahr haben österreichische Staatsbürger/innen das Recht, zu wählen und sich politisch zu beteiligen. Demokratische Mittel, eigene Anliegen bekannt zu machen und eventuell durchzusetzen, sind das Volksbegehren (bei über 100 000 Unterschriften zu einem Thema muss sich der Nationalrat mit dem Thema befassen) sowie die Parlamentarische Bürgerinitiative (Bürgerinitiativen, die von mindestens 500 Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft eingebracht werden, gehen an einen Ausschuss, der über das weitere Vorgehen entscheidet). Um auf eigene Anliegen aufmerksam zu machen, kann man beispielsweise Flugblattaktionen durchführen. Das Verteilen von Flugblättern (Flyer) unterliegt einer behördlichen Genehmigungspflicht. Auf jedem Medienwerk, wozu auch Flyer zählen, sind der Name oder die Firma des Medieninhabers und des Herstellers sowie der Verlags- und der Herstellungsort anzugeben. Eine Petition wird im Gegensatz zu einer Bürgerinitiative von einem Mitglied des Nationalrats oder des Bundesrats schriftlich eingebracht und einem Ausschuss vorgelegt. So können Politiker/innen konkrete Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern vor das Parlament bringen. In manchen Bundesländern können Petitionen von Bürgerinnen und Bürgern über elektronische Plattformen direkt an den Petitionsausschuss des Landtags geschickt werden. Demonstrationen und Kundgebungen unterstehen dem Versammlungsgesetz. Sie müssen mindestens 48 Stunden vor Beginn bei der jeweiligen Landespolizeidirektion oder Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt werden. Jetzt bist du dran: 1. Analysiere die Gestaltungselemente der Flyer auf dem Foto (M1). 2. Gestalte zu einem Anliegen ein Flugblatt nach der Anleitung. Ziehe dazu M1 heran. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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