176 LÄNGSSCHNITT Lebendige Politik Demokratie in Österreich „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus“, heißt es in Artikel 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG). Aber die Geschichte hat gezeigt, dass eine Demokratie schutzbedürftig ist. Dies wird durch Institutionen gewährleistet, die jedoch ständig überwacht werden müssen. Eine wichtige Kontrollfunktion hat eine freie Presse. Sie wird als inoffizielle vierte Säule einer Demokratie bezeichnet. Journalistinnen und Journalisten sollen unabhängig über Geschehnisse berichten und somit die Exekutive kontrollieren. Sie sollen Transparenz fördern, Machtmissbrauch aufdecken und somit die Meinungsfreiheit wahren. Der Grad der Pressefreiheit eines Landes wird von der Organisation „Reporter ohne Grenzen“ jährlich weltweit beurteilt. Österreich lag 2023 auf Platz 32 von 180 Staaten. Pressemitteilung von Reporter ohne Grenzen über die Weltrangliste der Pressefreiheit 2024 (3.5.2024) […] die Position Österreichs [bleibt] besorgniserregend und die Punktzahl sinkt kontinuierlich. Wie weltweit vielerorts zu beobachten ist, war das letzte Jahr auch in Österreich geprägt von einer zunehmend aggressiven Stimmung gegenüber Medienschaffenden und den journalistischen Medien. Im Gegensatz zu früheren Jahren, in denen vor allem inmitten der Corona-Pandemie Angriffe aus der Gesellschaft zu verzeichnen waren, die das Vertrauen in die freie Presse verringerten, traten 2023 vermehrt Politiker:innen auf den Plan, um sich gegen Journalist:innen zu positionieren. M6: Online auf: www.rog.at/pm/weltrangliste-der-pressefreiheit-2024 (18.7.2024). Das „Messen“ von Demokratie Es gibt unterschiedliche Messinstrumente, um die Qualität einer Demokratie zu beurteilen. Eines hast du bereits auf S. 172 kennen gelernt. Eine weitere Möglichkeit ist die Demokratiematrix der Universität Würzburg. Die Demokratiematrix erfasst die Funktionsweise wichtiger demokratischer Institutionen in ausgewählten Staaten seit 1900. Gemessen werden 15 Merkmale, z.B. die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz, Organisationsfreiheiten für Parteien, Gewerkschaften, soziale Bewegungen und Bürgerinitiativen sowie parlamentarische Kontrollrechte. Gesamt (Merkmalsmessung) 1900 1910 1920 1930 1940 1950 1960 1970 1980 1990 2000 2010 2020 0 0.5 1 M7: Demokratiematrix: Demokratie in Österreich (1919–1937 und 1945–2023). Diagramm, 18.7.2024. 1 stellt den besten Wert dar. Politische Partizipation gestern und heute Die Beteiligung von Personen außerhalb des Machtkomplexes an politischen Prozessen war nicht immer erlaubt, aber meist notwendig, um einen positiven Fortschritt in Politik und Gesellschaft zu erzielen. Ein wichtiger Begriff in diesem Zusammenhang ist „Zivilgesellschaft“. Die Zivilgesellschaft besteht aus Personen in der Gemeinschaft, die freiwillig für positive Veränderungen eintreten. Sie können sich z. B. als soziale Bewegungen, Bürgerinitiativen oder NGOs formieren. Die Zivilgesellschaft hilft, die Bedürfnisse der Gesellschaft zu identifizieren, und sie fördert eine aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an politischen Prozessen – auch von euch. Das beinhaltet beispielsweise das Wählen bei Gemeinderatswahlen, die Mitgliedschaft in politischen Jugendorganisationen, die Teilnahme an Jugendparlamenten, schulische Aktivitäten, die Teilnahme an politischen Veranstaltungen und Diskussionen, Online-Beteiligung, Aktivismus und Protest oder die Politische Bildung. Wie ich mich aktiv einbringe Um sich politisch zu engagieren, bedarf es zuallererst einer Idee, von der man begründbar überzeugt ist (s. S. 160). Es kann deine eigene Idee sein oder die einer anderen Person. In weiterer Folge gilt es, Informationen einzuholen und Pro und Contra abzuwägen. Das Ziel muss sein, dass deine Idee in jener politischen Institution umgesetzt wird, die dafür zuständig ist. Damit das passiert, benötigst du Unterstützerinnen und Unterstützer, die es vielleicht schon gibt oder die du überzeugen musst. Nutze dazu alle demokratischen Mittel, die du kennst, vor allem eine Online-Kampagne ist rasch und günstig umzusetzen. (S. S. 161) Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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