Alles Geschichte! 7, Schulbuch

66 Nationalsozialistische „Rassenlehren“ Ein wichtiges Element der NS-Ideologie waren die rassistischen Irrlehren des 19. Jh. „Rassenlehren“ aus der Zeit des Imperialismus teilten die Weltbevölkerung in verschiedene „Menschenrassen“ ein. Diese wurden an bestimmten körperlichen Merkmalen (z.B. Hautfarbe) festgemacht, wobei jeder „Rasse“ bestimmte Eigenschaften und eine Wertigkeit zugeschrieben wurden. Die in der NS-Ideologie „höchste Rasse“ war die nordische, die „Arier“. Der Sozialdarwinismus war eine weitere pseudowissenschaftliche Theorie. Sie beruhte auf der Evolutionstheorie von Charles Darwin. Dabei wurde die von Darwin formulierte natürliche Auslese in der Natur („Kampf ums Dasein“) zweckentfremdet auf die Gesellschaft übertragen. Laut dem Sozialdarwinismus befanden sich „Rassen“ im ständigen Kampf ums Überleben, weshalb sie nach Überlegenheit bzw. Vorteilen trachten mussten. Psychisch und physisch beeinträchtigte Menschen mussten daher daran gehindert werden, ihre „schwachen“ Anlagen an die nächste Generation weiterzugeben. Auch der Antisemitismus (s. S. 72) wurde nicht mehr religiös erklärt, sondern biologisch. Jüdinnen und Juden wurden als „Rasse“ verstanden, welche die „arische Rasse“ unterwanderte und schwächte. M3: Aus: Otto Helmut: „Volk in Gefahr. Der Geburtenrückgang und seine Folgen für Deutschlands Zukunft“, illustriertes Schaubild, 1934 Material/Technik: Zeichnung (1938) „Volksgesundheit“ und Eugenik Die Gesundheit der Bevölkerung, die sogenannte „Volksgesundheit“, spielte in der NS-Ideologie eine wichtige Rolle. Körperliche Ertüchtigung wurde von staatlicher Seite gefordert und gefördert. Dahinter standen aber auch finanzielle Gründe und die Vorbereitung auf den Krieg. Die Eugenik, in der NS-Zeit „Rassenhygiene“ genannt, verbreitete sich seit dem 19. Jh. in den USA und in Europa. Die Lehre beschäftigte sich mit der Verbesserung des biologischen Erbgutes von Menschen. Durch Förderung gewünschten Erbgutes (positive Eugenik) und Tilgung unerwünschter Erbanlagen (negative Eugenik) wurde versucht, einen Vorteil im „Kampf ums Dasein“ zu schaffen. Seit Beginn des 20. Jh. wurde in mehreren Staaten versucht, Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung an der Fortpflanzung zu hindern, indem man sie zwangssterilisierte. Die Maßnahmen der NS-„Rassenhygiene“ Die NS-„Rassenhygiene“ weitete positiv und negativ besetzte Erbanlagen aus. Der Verein Lebensborn unterhielt Heime, in denen „arische“ unverheiratete schwangere Frauen ihre Kinder zur Welt brachten. Ziel war die Erhöhung der Geburtenziffer „arischer“ Kinder. Mögliche Träger/innen unerwünschten Erbgutes, z. B. „erblich Vorbelastete“, Menschen mit Behinderung, psychisch Kranke, Suchtkranke und Kriminelle, wurden mit einem Fortpflanzungsverbot belegt. Darüber hinaus wurden Zwangssterilisationen durchgeführt, Schätzungen gehen von bis zu 400 000 Opfern aus. Die grausamste Maßnahme der NS-„Rassenhygiene“ war die Ermordung von ungefähr 70 000 Menschen mit Behinderung, darunter auch Kleinkinder, im Rahmen von Euthanasieprogrammen (s. S. 78). M4: Diaserie „Blut und Boden“: Vergleich der täglichen Lebenshaltungskosten für einen „Erbkranken“ und eine „erbgesunde“ Familie, in der NS-Zeit zu Schulungszwecken verbreitet. Diapositiv, 1936 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

RkJQdWJsaXNoZXIy MjU2NDQ5MQ==