Alles Geschichte! 7, Schulbuch

79 Homosexuelle Männer und Frauen Auch Homosexuelle wurden Opfer der NS-Verbrechen. Bereits in der Monarchie und der Weimarer Republik waren homosexuelle Handlungen zwischen Männern strafbar. Ab 1940 wurden männliche Homosexuelle in Konzentrationslager deportiert und ermordet. Die Zahl schwuler Häftlinge dürfte bei bis zu 15 000 gelegen haben. Weibliche Homosexualität war in Deutschland kein Straftatbestand, allerdings gefährdeten lesbische Frauen laut NS-Ideologie die Bevölkerungspolitik und die „Volksgesundheit“. Aus diesem Grund liefen sie Gefahr, als sogenannte „Asoziale“ oder „Politische“ verhaftet und in Konzentrationslager eingeliefert zu werden. In Österreich war bereits vor dem „Anschluss“ Homosexualität generell verboten (und blieb es bis 1972). Dieser Straftatbestand galt auch während der NS-Zeit und betraf somit männliche und weibliche Homosexuelle. Desertion Wehrmachtssoldaten entfernten sich aus unterschiedlichen Beweggründen von ihren Einheiten, z.B. aus Heimweh, aus politischen, religiösen oder pazifistischen Gründen oder weil sie das NS-Regime nicht mehr unterstützen wollten. Deserteure oder Soldaten, die sich selbst verletzten, um aus dem Kriegsdienst ausgeschieden zu werden, wurden hart bestraft. Sie wurden hingerichtet, zu Freiheitsstrafen in Straflagern verurteilt oder in den „Bewährungsbataillonen“ zu besonders gefährlichen Aufgaben herangezogen. Viele Jahrzehnte lang wurde in Österreich diskutiert, ob verurteilte Wehrmachtsdeserteure rehabilitiert werden sollten und eine Entschädigung erhalten sollten. Erst 2009 wurden alle Desserteure rehabilitiert, und mit ihnen Personen, die als Homosexuelle verfolgt wurden, sowie zwangssterilisierte Frauen. Zwangsarbeiter/innen aus den besetzten Gebieten Zwangsarbeit war für die NS-Diktatur ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, vor allem nach Kriegsbeginn, als vermehrt Männer im Deutschen Reich von ihren zivilen Berufen abgezogen und zum Kriegsdienst einberufen wurden. Nicht nur in der Industrie, auch in der Landwirtschaft waren Zwangsarbeiter/innen tätig, im Gebiet des heutigen Österreich bis zu 300 000 Menschen. Die sogenannten „Fremdarbeiter/innen“ waren Erwachsene und Kinder, die aus den besetzten europäischen Gebieten als Kriegsgefangene und zivile Zwangsarbeiter/innen in das Deutsche Reich verschleppt wurden. Auch sie wurden nach der nationalsozialistischen „Rassenlehre“ hierarchisch eingeteilt und unterschiedlich behandelt. Arbeitszeit, Lohn, Verpflegung und Unterkunft sowie Bestrafung waren unterschiedlich geregelt. Menschen aus den östlichen besetzten Gebieten waren schlechter gestellt als Menschen aus west- und südeuropäischen Staaten. „Arischen“ Frauen war es verboten, eine Beziehung mit einem Zwangsarbeiter einzugehen. Wurde die Beziehung entdeckt oder wurde das Paar denunziert, bedeutete dies für die Frauen die Einweisung in ein Konzentrationslager, für die Männer gar die Hinrichtung. M4: Unbekannt: Deutsche Frauen, die ein Verhältnis mit Zwangsarbeitern hatten, werden öffentlich gedemütigt. Sie tragen ein Schild mit der Aufschrift „Ich bin aus der Volksgemeinschaft ausgestoßen“. Fotografie, undatiert Jetzt bist du dran: 1. Arbeite aus dem Autorentext heraus, inwiefern die verfolgten Gruppen der NS-Ideologie widersprachen. Ziehe dazu Kapitel 4.3, S. 65 heran. 2a. Lies den ersten Text (M1) der kommunistischen Widerstandskämpferin und Architektin Margarete Schütte-Lihotzky über die Strategien, um in der Einzelhaft mit anderen Häftlingen zu kommunizieren. Stelle Vermutungen an, warum dies wichtig war. 2b. Interpretiere den zweiten Text (M2) in Zusammenhang mit der Aussage „Die Zuchthäuslerin wird mir eingebläut“. 3. Erkläre, warum das NS-Euthanasie-Programm zeitgleich mit dem Kriegsbeginn 1939 einsetzte. 4. Stellt Vermutungen über die Mutmaßungen der Bevölkerung an, die regelmäßig Busse (M3) zum Schloss Hartheim fahren sah. 5. Betrachte M5 und formuliere einen kurzen Text, was dir durch den Kopf geht, wenn du heute so ein Bild siehst. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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