102 KOMPETENZTRAINING Folgen von Entscheidungen und Urteilen abschätzen Die möglichen Folgen von Entscheidungen abzuschätzen, ist für alle Menschen überlebenswichtig. Als politische Urteilskompetenz ist diese Fähigkeit die Voraussetzung, um in einer Demokratie begründet mitzubestimmen und mitzuwirken. Folgen von Entscheidungen und Urteilen abschätzen – so gehst du vor: − Recherchiere in unterschiedlichen Quellen und Darstellungen Informationen zum Sachverhalt. − Fasse die in den Quellen und Darstellungen dargelegten Begründungen für die Entscheidungen und Urteile zusammen und vergleiche die Argumente. − Arbeite heraus, welche Zukunftsszenarien die Verfasser/innen bzw. Urheber/innen den Entscheidungen und Urteilen zugrunde legen. − Erörtere die möglichen Folgen daraus für dich und deine Umwelt und nimm dazu Stellung. Militärische Unterstützung für die Ukraine Neben diesem Hilfspaket haben sich einige Staaten dazu verpflichtet, die Ukraine militärisch zu unterstützen, darunter auch NATO-Mitgliedstaaten. Eine programmatische Erklärung dazu veröffentlichten sieben führende Wirtschaftsnationen (G7) 2023, darunter Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien sowie die USA. G7: Gemeinsame Erklärung zur Unterstützung der Ukraine (12. Juli 2023) Wir, die Staats- und Regierungschefinnen und -chefs der Gruppe der Sieben (G7), […] betrachten Russlands illegale und unprovozierte Invasion der Ukraine als Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit, als eklatante Verletzung des Völkerrechts, einschließlich der VN-Charta, und als unvereinbar mit unseren Sicherheitsinteressen. Wir werden der Ukraine bei ihrer Verteidigung gegen die russische Aggression zur Seite stehen, solange es nötig ist M1: Online auf: https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/ archiv/nato-gipfel-vilnius-2201272 (9.5.2025). Bis Ende Februar 2025 ließen die USA der Ukraine militärische Unterstützung im Gesamtwert von 65,6 Millionen Euro zukommen, gefolgt von Deutschland mit knapp 21 Millionen Euro und Großbritannien mit 20 Millionen Euro. Darunter sind Panzer, Raketenwerfer, Munition, Flugzeugraketen, Flugabwehr-Systeme und Aufklärungsdrohnen. Reaktion der NATO Auch die NATO hat ihre Reaktion auf die geopolitischen Bedrohungen durch den Konflikt mit Russland in mehreren Erklärungen festgehalten, beispielsweise am NATO- Gipfel in Vilnius 2023. 2.4 Folgen von Entscheidungen und Urteilen abschätzen: NATO und die Aufrüstung in Europa Finanzierung der NATO Bereits nach der völkerrechtswidrigen Annexion der zur Ukraine gehörenden Halbinsel Krim 2014 hatten sich die NATO-Staaten darauf geeinigt, zukünftig rund 2 % des jeweiligen Bruttoinlandsproduktes (BIP) für die Verteidigung auszugeben. Der Betrag wird im eigenen Land für Ausrüstung, Personal, Infrastruktur, Forschung und Entwicklung und weitere militärische Zwecke aufgewendet. Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine am 24. Februar 2022 und der seither andauernde Krieg beschleunigten diesen Prozess. Seither haben die meisten europäischen NATO-Staaten das Zwei-Prozent-Ziel erreicht. Dies wurde von den USA begrüßt, die den höchsten finanziellen Beitrag zur NATO leisten und bereits seit vielen Jahren höhere Beiträge der anderen NATO-Mitglieder gefordert hatten. Zum Vergleich: Österreichs Verteidigungsbudget lag 2024 bei 1 % des BIP. Am meisten tragen seit 2023 die USA, Deutschland, Großbritannien und Frankreich zur NATO-Gemeinschaftsfinanzierung bei. Diese Mittel werden für die zivilen Einrichtungen, die militärische Struktur (z. B. NATO-weite Luftverteidigung) und das Programm für Sicherheitsinvestitionen (z.B. sichere Treibstoff-Pipelines) der NATO aufgewendet. „Nichtletale“ Ukraine-Hilfe Treuhandfonds werden von NATO-Staaten oder Partnerländern eingerichtet und freiwillig finanziert. Mit dem Treuhandfonds für die Ukraine wird das Comprehensive Assistance Package (Umfassendes Hilfspaket, CAP) finanziert. Dieses stellt sogenannte „nichtletale Unterstützung“ bereit, wie medizinische Hilfsgüter, Bekleidung, Ausrüstung zur Drohnenabwehr und zur Entminung, Treibstoff, Fahrzeuge und Kommunikationssysteme. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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