Das ist Mathematik 4, Schulbuch

Technologie 131 Löse das Gleichungssystem mit dem Löse-Befehl des CAS und stelle das Gleichungssystem auch graphisch dar! a) I: 2 y = x + 5 c) I: y = x – 1 e) I: y = x + 2 II: y = 4 x II: y = 3 x – 3 II: y = ​x _ 4 ​– 1 b) I: 2 x + y = 6 d) I: 6 x + 4 y = ‒3 f) I: 5 x = 2 y – 4 II: 24 x + 3,4 y = 1,2 II: ‒3 x – 4 y = 6 II: 3 x = y – 2 Löse das Gleichungssystem rechnerisch und graphisch! a) I: 7 x + 10 y = 4,4 c) I: 6 x + 7 y = 4,5 e) I: 41 x + 51 y = 34 II: ‒5 x + 61 y = 28 II: 18 x – 3 y = 2,3 II: 12 x – 1 y = 23 b) I: ​2 _ 3 ​x – y = 5 d) I: 3 x + 2 y = 4 f) I: 666 x + 111 y = 444 II: x – ​1 _ 2 ​y = 1 II: 12 x + 8 y = 16 II: 444 x + 888 y = 888 Funktionen Mit GeoGebra kann man Funktionsgraphen aus gegebenen Funktionstermen erstellen und Funktionswerte an gesuchten Stellen ermitteln. Eingabe von Funktionen im Grafikrechner 1 Öffne den Grafikrechner von GeoGebra! Es erscheinen das Algebrafenster und das Grafikfenster. 2 Gib im Algebrafenster die gewünschte Funktion f (x) = 2 x + 3 ein! Der Graph der Funktion erscheint zeitgleich im Grafikfenster. Es genügt, den Term einzugeben, der Name f (x) = wird im Grafikrechner automatisch eingefügt! Falls f (x) schon vergeben ist, wird die Funktion h(x) etc. genannt. Eingabe von Funktionen im CAS Man kann Funktionen auch im CAS-Fenster eingeben, hier muss aber der gewünschte Funktionsname auch eingegeben werden, zB g (x) = ‒x + 1. Alternativ kann man auch nur den Term eingeben und anschließend auf Beschriftung hinzufügen (unter ) klicken. Der Vorteil des CAS-Fensters ist die Möglichkeit, Funktionen mit Parametern einzugeben. Der Grafikrechner lässt dies nicht zu. Dort werden immer Schieberegler erstellt, wenn das Programm einen Buchstaben noch nicht kennt. CAS hingegen erlaubt das Verwenden von Variablen und verwendet diese auch zu weiteren Berechnungen. Der Vorteil des Grafikrechners ist, dass die Graphen sofort im Graphikfenster dargestellt werden. Man kann außerdem Schieberegler erstellen. 529 B O M DI 530 B O M DI Schritt Schritt gc3k99 Video Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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