118 Europäisierung Digitales Zusatzmaterial h7b5am Entwicklungen in der Europäischen Union Das Konzept der EU Alle europäischen Länder können, wenn sie es wollen, Mitglied der EU werden. Wesentliche Voraussetzungen dafür sind eine politische, finanzielle und wirtschaftliche Stabilität sowie die Achtung der Menschenrechte. Umgekehrt ist es auch möglich aus der EU wieder auszutreten, wie z.B. Großbritannien 2016, nachdem die Mehrheit der britischen Bevölkerung für einen Austritt abgestimmt hatte (Brexit). 2005 wurde bei Volksabstimmungen ein Entwurf für eine gemeinsame „Verfassung für Europa“ abgelehnt. In Folge dessen beschloss man in Lissabon 2007 einen EU-Reformvertrag (Vertrag von Lissabon), der gegenüber früher eine Erleichterung bei der Entscheidungsfindung bei großen Gesetzesvorhaben durch Mehrheitsentscheidungen anstatt der früher geltenden Einstimmigkeit brachte. Auch die Rechte des Europäischen Parlaments (Bürgerkammer) wurden ausgeweitet. Dieses entscheidet nun gleichberechtigt mit dem Europäischen Rat (Staatenkammer) über europäische Gesetze. Die Struktur der EU Die Europäische Union verteilt ihre Aufgaben organisatorisch auf folgende Organe: æ Der Europäische Rat: das eigentliche Leitorgan; setzt sich u.a. aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten zusammen; tritt zweimal im Halbjahr zusammen æ Der Rat: besteht aus den Vertretern der Mitgliedstaaten auf Ministerebene; vertritt die Interessen der Mitgliedstaaten und ist das zentrale Entscheidungsgremium; gemeinsam mit dem Europäischen Parlament das Gesetzgebungsorgan æ Die Europäische Kommission: „Hüterin der Verträge“ oder „Motor der Union“ genannt; kann als einziges Organ Rechtssetzungsverfahren einleiten (Initiativrecht); die Kommissare vertreten unabhängig von den nationalen Regierungen das Unionswohl æ Das Europäische Parlament: übt die politische Kontrolle aus; seine 720 Mitglieder werden als einziges Organ direkt von den Unionsbürgerinnen- und bürgern gewählt; beschließt gemeinsam mit dem Rat die Gesetze æ der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH): überprüft die Rechtmäßigkeit des Handelns der Organe der EU; stellt fest, ob Mitglieder ihre Verpflichtungen aufgrund der Verträge erfüllen und legt das Unionsrecht aus æ der Europäische Rechnungshof: prüft die Recht- und Ordnungsmäßigkeit aller Einnahmen und Ausgaben der Union æ Die Europäische Zentralbank: betreibt zusammen mit den nationalen Zentralbanken das Währungssystem der EU Kennzeichen bzw. Logos wichtiger europäischer Institutionen Europäischer Rat Rat der Euopäischen Union Europäische Kommission Europ. Parlament ÷ Der Hauptsitz der EU befindet sich in Brüssel (Belgien). Der Hauptsitz des Europäischen Parlaments ist in Straßburg (Frankreich). Ursula von der Leyen, EU-Kommissionspräsidentin seit 2019, Foto, 2024 P Brexit: Wortschöpfung aus „Britain“ und „Exit“ ÷ Die drei Säulen der EU gemäß dem Vertrag von Maastricht, 1993: a) Europäische Gemeinschaft in Form einer Zollunion, des Binnenmarktes, einer gemeinsamen Agrar- und Strukturpolitik, Wirtschafts- und Währungsunion; b) Zusammenarbeit in Außen-und Sicherheitspolitik, europäischer Sicherheits- und Verteidigungspolitik; c) Abstimmung in den Bereichen Justiz und innere Sicherheit, Asyl- und Einwanderungspolitik, bei den Außengrenzen, im Kampf gegen Drogensucht sowie bei der Bekämpfung von organisiertem Verbrechen Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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