120 Europäisierung P Binnenmarkt: Wirtschaftsraum innerhalb einer Staatengemeinschaft ÷ EURES (European Employment Services) ist ein Kooperationsnetzwerk, das die berufliche Mobilität zwischen den Ländern der EU sowie in die Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen erleichtern soll P Drittstaaten: Staaten, die kein Mitglied der Europäischen Union sind P Visum: Urkunde über die Genehmigung des Grenzübertritts Europa als Wirtschaftsprojekt Der europäische Wirtschaftsraum Wesentliche Bereiche für eine gemeinsame Wirtschaft im EU-Binnenmarkt sind die sogenannten vier Freiheiten: Freier Personenverkehr Wegfall von Grenzkontrollen, dafür verstärkte Kontrollen an den EU-Außengrenzen Niederlassungs- und Beschäftigungsfreiheit für EU-Bürgerinnen und -Bürger Freier Dienstleistungsverkehr EU-Bürgerinnen und -Bürger können gewerbliche, kaufmännische, handwerkliche und freiberufliche Dienste im EU-Raum anbieten und ausüben. Freier Warenverkehr Wegfall von Grenzkontrollen; Harmonisierung oder gegenseitige Anerkennung von Normen und Vorschriften; Steuerharmonisierung Freier Kapitalverkehr Größere Freizügigkeit für Geld- und Kapitalbewegungen; Schritte für einen gemeinsamen Markt für Finanzleistungen; Liberalisierung des Weltpapermarktes Vier Freiheiten Das Übereinkommen von Schengen Vertreterinnen und Vertreter von fünf EU-Ländern (damals noch EG) schlossen 1985 in Schengen (Luxemburg) ein Abkommen, um Kontrollen an den Binnengrenzen, zur Erleichterung des Personen- und Warenverkehrs, schrittweise abzubauen. Heute umfasst der Schengen-Raum 29 europäische Staaten, alle EU-Mitgliedsländer sowie Nicht-EU-Staaten (z.B. die Schweiz). Bürgerinnen und Bürger dieser Staaten können im Schengen-Raum ohne Grenz- und Passkontrollen reisen und sich dort frei bewegen. Jeden Tag überschreiten etwa 3,5 Millionen Menschen Binnengrenzen, um zu arbeiten, zu studieren oder Familie und Freunde zu besuchen. Für Angehörige von so genannten Drittstaaten hat die EU gemeinsam Visumvorschriften festgelegt. Die Währungsunion 1999 wurde der Euro als gemeinsame Währung in der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) eingeführt. In zwölf Staaten, die vorgegebene Kriterien erfüllten, wurde der Euro 2002 zum Zahlungsmittel, so auch in Österreich. Durch die EU-Erweiterung gehören inzwischen 20 EU-Mitgliedstaaten mit ca. 350 Millionen Menschen der Eurozone an. Der Euro ist dadurch die weltweit am zweithäufigsten verwendete Währung. Für die Preisstabilität in der EU sowie für ein sicheres Bankwesen sorgt die Europäische Zentralbank mit Sitz in Frankfurt am Main (Deutschland). Ankunftshalle am internationalen Flughafen in Otopeni (Rumänien), Foto, 2024 Die Europäische Zentralbank, Mittelpunkt der Euro-Zone, Frankfurt am Main (Dt), Foto, 2022 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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