126 Europäisierung Kampagne für den EU-Beitritt, Foto, 1994 P Neutralität: Unparteilichkeit; bedeutet im politischen Sinn, dass sich ein Land nicht in Kriege anderer Länder einmischt oder an ihnen teilnimmt. Im Neutralitätsgesetz vom 26. Oktober 1955 bekennt sich Österreich zur immerwährenden Neutralität, d.h. keinen militärischen Bündnissen beizutreten oder militärische Stützpunkte fremder Staaten im Land zuzulassen. Bundeskanzler Franz Vranitzky und Außenminister Alois Mock bei der Unterzeichnung des EU-Beitrittsvertrages, Korfu (Griechenland), Foto, 1994 ÷ Der Strategische Kompass der EU umfasst einen Aktionsplan für die Stärkung einer gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Ausgelöst durch diverse Krisen sowie dem Krieg Russlands gegen die Ukraine soll die Handlungsfähigkeit und ‑bereitschaft der EU erhöht werden. Österreich in der Europäischen Union Österreichs Beitritt in die EU In der Zeit des Kalten Krieges hatte v.a. die Sowjetunion Vorbehalte gegen den Eintritt Österreichs in die Staatengemeinschaft, da sie darin eine Verletzung von dessen Neutralitätsbestimmungen sah. Trotz starker politischer und wirtschaftlicher Argumente für einen EU-Betritt gab es auch eine breite Skepsis innerhalb der Bevölkerung. Viele sahen die Gefahr gegeben, dass Österreich seine politische und kulturelle Eigenständigkeit mehr und mehr einbüßen würde. Für Österreich, das sich bereits 1989 um Aufnahme in die EG beworben hatte, begannen 1993 die Beitrittsverhandlungen mit der EU. Am 12. Juni 1994 stimmte die Mehrheit der österreichischen Bevölkerung (66,6 %) in einer Volksabstimmung für einen EU-Beitritt. Auf dem EU-Gipfel in Korfu im Juni 1994 unterzeichneten der damalige Bundeskanzler Franz Vranitzky (SPÖ) und Außenminister Alois Mock (ÖVP) den Beitrittsvertrag Österreichs. Seit 1.1.1995 ist Österreich offiziell ein EU-Mitgliedstaat. Mit der Aufnahme in die EU verpflichtete sich Österreich gemäß den Kopenhagener Kriterien, die Werte, Normen und Rechtsvorschriften der EU zu achten und zu übernehmen. EU-Außen- und Sicherheitspolitik aus österreichischer Perspektive Die EU verfolgt als Staaten-Organisation eine gemeinsame „Europäische Außen- und Sicherheitspolitikpolitik“ (GASP). Die Entscheidungen darüber fallen innerhalb der 27 Mitgliedstaaten in enger Abstimmung. Die bzw. der Hohe Vertreterin bzw. Vertreter der EU für die Außen- und Sicherheitspolitik, ist „Gesicht und Stimme“ der Europäischen Union in der internationalen Politik. Dies ist seit 2024 Kaja Kallas aus Estland, sie ist mit ihrem Amt auch gleichzeitig Vizepräsidentin in der Europäischen Kommission. Damit wird eine gemeinsame Abstimmung der Vorgehensweise des außenpolitischen Handels der EU ermöglicht. Auch das Europäische Parlament (EP) leistet regelmäßig Beiträge zur Entwicklung der GASP. In Österreich ist das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten für die Mitgestaltung und Umsetzung der GASP zuständig. Ein wesentilicher Teil der GASP ist die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP). Ihre Hauptaufgabe liegt im internationalen Krisenmanagement. U.a. wurde dafür ein „Strategischer Kompass“ beschlossen. Die Staats- und Regierungsspitzen behandeln verschiedene Thematiken bei regelmäßigen Treffen. Seit dem Krieg Russlands gegen die Ukraine liegt der Fokus auf den Ausbau der europäischer Solidarität und Kooperation im Bereich Sicherheit und Verteidigung. 2023 beschloss die österreichische Bundesregierung sich an der European Sky Shield Initiative (ESSI) zu beteiligen. Österreichs Neutralität gestattet die Teilnahme an Beschaffungs-, Ausbildungs- und Übungsmaßnahmen, jedoch keine Teilnahme an einem Militärbündnis oder die Duldung eines fremden Militärstützpunktes in Österreich. Informeller EU-Gipfel zur Außen- und Sicherheitspolitik der Staats- und Regierungschefinnen und -chefs, Salzburg, Foto, 2018 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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