1 13 Der Verfassungsrechtler Hans Kelsen formulierte die österreichische Bundesverfassung. Karl Renner (Sozialdemokrat) und Michael Mayr (Christlichsoziale Partei) wirkten ebenfalls an der Ausarbeitung mit. Beide hatten wichtige Ämter inne: Renner war Staatskanzler der Ersten Republik und österreichischer Bundespräsident von 1945–1950 und Mayr war 1920–1921 der erste Bundeskanzler Österreichs. æ Gib die Grundprinzipien der Verfassung in eigenen Worten wieder. æ Diskutiert in der Klasse, inwiefern diese Prinzipien der österreichischen Verfassung für euch und euer weiteres Leben von Bedeutung sind, denkt z.B. an das Wahlrecht. Gestaltet mit euren Ergebnissen ein Plakat. (HOK) A5 T1 æ Lest den Text aufmerksam durch und arbeitet gemeinsam heraus, mit welchen Argumenten und Maßnahmen Hans Kelsen eine Einigung für den Beschluss der Verfassung erreichen konnte. æ Bewertet in der Klasse gemeinsam die Bedeutung der Argumente und Maßnahmen für die Demokratie und die Politik heute. (PUK) A6 Als die junge Republik ihre politischen Grundregeln entwickelt, schlägt die Stunde Hans Kelsens: Der wenig bekannte Rechts- und Staatswissenschaftler arbeitet Kompromisse aus, auf die sich alle einigen können. So wird eine Verfassung beschlossen, obwohl die großen Parteien einander sonst nicht vertrauen. Kelsen betont, dass Demokratie nicht nur die Mehrheit im Auge haben muss, sondern die ganze – niemals einheitliche – Bevölkerung. Kelsen entwickelt Regeln für gemeinsame Lösungen trotz gegensätzlicher Interessen – und verankert eine unabhängige Kontrolle der beschlossenen Gesetze durch den Verfassungsgerichtshof. […] Hans Kelsen war auch Richter am neuen Verfassungsgerichtshof. Dieser war der erste Gerichtshof weltweit, der Gesetze wegen Verfassungswidrigkeit aufheben konnte. Homepage des hdgö: Blog: 100 Jahre Verfassung Hans Kelsen, 1881–1973, Foto, 1971 Karl Renner, 1870–1950, Foto, um 1940 Michael Mayr, Foto, um 1920 Verhandlungssaal des Verfassungsgerichtshofs, Wien, Foto, 2019. An der Stirnwand des Saals ist der Wortlaut des Artikel 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes zu lesen: „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“ Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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