145 10 q Struktur Politische Mitbestimmung in Gegenwart und Zukunft Gründung des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz 1863 Österreichische Verfassung 1920/29 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 1948 Europäische Menschenrechtskonvention 1950 Staatsvertrag von Wien für kroatische und slowenische Volksgruppe 1956 Schaffung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) 1959 Gründung von Amnesty International (Großbritannien) 1961 Gründung Österreichischer Frauenring (ÖFR) 1969 Gründung Greenpeace 1971 Gründung Ärzte ohne Grenzen 1971 Volksgruppengrundgesetz / Erweiterung 1976/ 011 Gründung Aktion kritischer Schüler (AKS) 1976 Ortstafelstürme 1977–79 Volksabstimmung über die friedliche Nutzung der Kernkraft (Inbetriebnahme des Kernkraftwerkes Zwentendorf) 1978 Gründung von Human Rights Watch (HRW) 1988 UNO-Konvention über die Rechte des Kindes 1989 Erklärung über die Rechte von Personen, die nationalen oder ethnischen, religiösen und sprachlichen Minderheiten angehören 1992 Unionsbürgerschaft durch den Vertrag von Maastricht 1993 Volksabstimmung über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union 1994 Europäisches Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten 1995 Bundesjugendvertretung (BJV), gesetzlich verankert 2001 Ortstafelstreit in Kärnten 2001–20011 Gründung UN-Menschenrechtsrat 2006 Senkung des Wahlalters für bundesweite Wahlen in Österreich auf 16 Jahre 2007 Gründung SOS Mediterranee 2015 Jungwähler bei den Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen in Innsbruck, Foto 2010 Österreich ist seit über 100 Jahren eine demokratische Republik. Ihr wesentliches Kennzeichen ist die politische Mitbestimmung. Durch Wahlen und andere Möglichkeiten wie z.B. Volksbegehren oder Volksabstimmungen können alle Bürgerinnen und Bürger politisch mitreden und mitentscheiden. Im Jahr 2007 wurde in Österreich das Wahlalter für die Teilnahme an bundesweiten Wahlen – Nationalratswahl, Bundespräsidentschaftswahl, EU-Wahl, Volksbefragung und Volksabstimmung – auf 16 Jahre gesenkt (aktives Wahlrecht). Das passive Wahlalter, also die Möglichkeit, selbst Kandidatin oder Kandidat für eine bundesweite Wahl zu sein, liegt höher. Für den Nationalrat muss man mindestens 18 Jahre und für die Bundespräsidentschaftskandidatur 35 Jahre alt sein. Digitales Zusatzmaterial h8d6me Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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