146 Politische Mitbestimmung P Soziologie: Wissenschaft bzw. Lehre von den Formen des Zusammenlebens der Menschen. Sie beobachtet, beschreibt, analysiert und interpretiert menschliches Zusammenleben ÷ Eleanor Roosevelt: (1884–1962), war Präsidentin der UN-Kommission für Menschenrechte (1947–1951) und Mitverfasserin der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte; Ehefrau des vormaligen US-amerikanischen Präsidenten Franklin D. Roosevelt Eleanor Roosevelt mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, Foto, 1949 P Pluralismus: meint die Koexistenz von verschiedenen Interessen und Lebensstilen in einer Gesellschaft ÷ In Österreich gibt es sechs staatlich anerkannte Volksgruppen: die kroatische, slowenische, ungarische, tschechische und slowakische Volksgruppe sowie die Volksgruppe der Roma und Sinti. Zweisprachige Ortstafel in Baumgarten, Pajngrt, Burgenland, Foto, 2020 Demokratische Werte und Grundrechte Leben in einer Wertegesellschaft Vielen Menschen sind Werte wie z.B. Menschlichkeit und Hilfsbereitschaft sowie die Möglichkeit eines selbstbestimmten Lebens besonders wichtig. Sie bilden die Grundlage für das gesellschaftliche Miteinander und das Wohlergehen aller. Die Wissenschaft, die sich mit der Gesellschaft befasst, nennt man Soziologie. 2017 ergab eine Studie der Universität Wien, dass Familie, Freizeit und Freunde für Österreicherinnen und Österreicher die drei wichtigsten Lebensbereiche sind. In den 1980er-Jahren kam noch an zweiter Stelle die Arbeit, die heute nur noch ca. 40 % der Befragten als wichtig erachten. Werte, die als dauerhaft wichtig von einer Gesellschaft anerkannt werden, nennt man auch Grundwerte. Eine Herausforderung an zukünftige Gesellschaften besteht u.a. auch darin, dass Menschen diverser ethnischer und kultureller Herkunft, verschiedener religiöser Überzeugungen sowie unterschiedlicher sozialer Lebensumstände durch geteilte Überzeugungen und Werte friedlich und erfolgreich miteinander leben. Die UN-Generalversammlung verabschiedete am 10. Dezember 1948 in Paris die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR). Sie umfasst 30 Artikel mit den grundlegenden Rechten für alle Menschen. Die Menschenrechte sind universell, unveräußerlich und unteilbar. Die EU sieht sich heute u.a. auch als Wertegemeinschaft, basierend auf Werten wie Freiheit, Demokratie, Achtung der Menschenrechte sowie der Rechtstaatlichkeit. Schon bei ihrer Gründung nach dem Zweiten Weltkrieg war die Friedenssicherung vorrangiges Ziel der Europäischen Gemeinschaft. Demokratische Werte sind keine Selbstverständlichkeit Nur das Bestehen von demokratischen Institutionen allein reicht nicht aus für eine demokratische Gesellschaft. Demokratie ist mehr als eine Herrschaftsform. Demokratie spiegelt sich auch in der Gesellschaftsform und der Lebensform wider. Es bedeutet, dass das gesellschaftliche Leben im Sinne des Pluralismus demokratisch gestaltet sein muss und jede und jeder einzelne demokratische Werte anerkennt. Einige der wichtigsten Grundprinzipien der Demokratie finden sich in der österreichischen Verfassung. Das demokratische Prinzip legt fest, dass Einrichtungen sowie Amtsträgerinnen und Amtsträger des Staates sich gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern in ihrem Tun verantworten müssen. Die politische Freiheit aller muss verwirklicht und gesichert werden. Toleranz, Minderheitenrechte und Schutz vor Diskriminierung haben in einer vielseitigen und demokratischen Gesellschaft eine besondere Bedeutung. Die staatlich anerkannten Volksgruppen haben beispielsweise das Recht, ihre Muttersprache als Amtssprache bei Ämtern und Behörden gebrauchen zu können. Außerdem gibt es spezielle Bestimmungen für den Schulunterricht und die Kulturförderung. Besondere Rechte bestehen in Gebieten, wo ein bestimmter Anteil an kroatischen und slowenischen Menschen lebt, da dort zweisprachige Ortstafeln angebracht werden. Demonstration „Demokratie verteidigen!“ in Wien, Foto 2024 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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