148 Politische Mitbestimmung P Mehrheitsprinzip: Der Wille der Mehrheit der Bevölkerung ist entscheidend ÷ Für die politische Meinungsbildung ist es sehr wichtig, auf gesichertes Wissen zurückzugreifen und sich in verschiedenen Medien zu informieren. Kundgebung für das Klimavolksbegehren, Wien, Foto, 2019 ÷ Die Rechte und Handlungsspielräume der Schülervertretung sind im Schulunterrichtsgesetz ( SchUG § 58 Abs. 2) festgehalten. Sie reichen vom Recht der Meinungsäußerung und Abgabe von Vorschlägen und Stellungnahmen bis zum Recht auf Anwesenheit bei diversen Konferenzen. Demonstration von Schülerinnen und Schülern gegen die Abschaffung der schulautonomen Tage, Wien, Foto, 2009 Politische Institutionen und Formen der Mitbestimmung Außerparlamentarische Mitbestimmung Unter dem Begriff politische Institution versteht man im engeren Sinne den Staat mit Regierung, Parlament, Verwaltung sowie den Einrichtungen in den Bundesländern und Gemeinden, aber auch die staatlichen Gerichtshöfe. Im weiteren Sinne zählen gesellschaftliche Organisationen wie Parteien, Verbände und Massenmedien, ebenso wie die Verfassung, die Gesetze, Wahlen oder das Mehrheitsprinzip dazu. Jeder Staat braucht Institutionen auf denen er aufbaut. Neben den Wahlen bestehen in Österreich weitere Möglichkeiten der politischen Mitbestimmung bzw. auf politische Entscheidungen Einfluss zu nehmen. Für ein politisches Anliegen kann im Parlament eine Petition (schriftlich) von Abgeordneten zum Nationalrat oder Mitgliedern des Bundesrats eingebracht werden. Petitionen können von allen, die in Österreich wahlberechtigt sind, unterschrieben werden, auch elektronisch. Eine parlamentarische Bürgerinitiative ermöglicht es, dass Staatsbürgerinnen und -bürger konkrete Anliegen in den Nationalrat einbringen können. Dafür benötigt man mindestens 500 Unterschriften von wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern. Petition sowie Bürgerinitiative werden in einem sog. „Ausschuss“ behandelt, jedoch entsteht daraus nicht automatisch ein Gesetzesvorschlag. Durch ein Volksbegehren können Bürgerinnen und Bürger erreichen, dass ein politisches Anliegen im Nationalrat behandelt wird. Dafür sind mindestens 100 000 Unterschriften von in Österreich wahlberechtigten Personen nötig. Aus einer solchen Initiative entsteht aber nicht automatisch ein Gesetz. Ebenso nicht bindend ist eine Volksbefragung, bei der der Nationalrat die Meinung der Bürgerinnen und Bürger einholen kann. Bei einer Volksabstimmung stimmen wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger mit „ja“ oder „nein“ darüber ab, ob ein bestimmtes Gesetz oder eine Änderung der Verfassung ein- bzw. durchgeführt werden soll. Das Ergebnis ist rechtlich bindend. Schule und Mitbestimmung In der Schule kannst du in verschiedenen Bereichen mitreden und mitbestimmen, so zum Beispiel bei der Wahl der Klassensprecherin oder des Klassensprechers am Beginn des Schuljahres. Der Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) ist gesetzlich vorgeschrieben und setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Lehrkräfte (3), der Eltern (3) und ausgewählten Schülerinnen und Schülern (3) zusammen. Der SGA trifft gemeinsam Entscheidungen über das Miteinander im Schulalltag und im Unterricht. Schüler- und Schülerinnenvertretungen haben eine wichtige Funktion bei schuldemokratischen Prozessen. Sie vertreten, wie der Name schon sagt, die Interessen von Schülerinnen und Schülern gegenüber der Schulleitung, den Lehrenden und den Eltern. Obwohl in den Schulen Schuldemokratie nicht immer aktiv gelebt wird, können Schülervertreterinnen und -vertreter einiges erreichen. Sie haben sowohl ein Mitwirkungsrecht als auch Mitentscheidungsrecht. Pressekonferenz der Schülerunion vor dem Parlament in Wien, Foto, 2024 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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