erleben und gestalten 4 - Geschichte und politische Bildung, Schulbuch

152 Politische Mitbestimmung ÷ In den Bundesländern gibt es nur Ein-KammerParlamente, die Landtage. Auf Bundesebene hat Österreich ein Zwei-Kammer-Parlament: Es besteht aus dem Nationalrat und dem Bundesrat. P Budget: für bestimmte Ausgaben zur Verfügung stehende Geldmittel. Diese ergeben sich aus den Steuern, die Menschen in Österreich zahlen. Die Planung des Budgets umfasst Einnahmen und Ausgaben. Wappen der österreichischen Bundesländer ÷ Jede Gemeinde gehört mit ihrem Gebiet einem bestimmten Gerichts- und einem Politischen Bezirk an. Der ordentliche Wohnsitz in der Gemeinde (sowie die Staatsbürgerschaft) ermöglichen das Wahlrecht zur Gemeindevertretung. Mitbestimmung in Gemeinden, Ländern und Bund Das Bundesstaatliche Prinzip In der österreichischen Verfassung ist festgehalten, dass Österreich ein Bundesstaat ist, der aus den selbstständigen Ländern Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien gebildet wird. Die staatlichen Funktionen und Aufgaben werden zwischen dem Bund, das bedeutet Gesamtösterreich, und den neun Bundesländern aufgeteilt. Wichtig ist es, dass Bund und Länder zusammenarbeiten und sich gegenseitig unterstützen. Bund und Länder haben eine eigene Gesetzgebung (Legislative). Durch den Bundesrat haben die Länder jedoch Anteil an der Gesetzgebung des Bundes. In vielen Bereichen können die Länder über ihre Gesetzgebung selbst entscheiden und dementsprechende Landesgesetze erlassen. Die Vollziehung der Gesetze (Exekutive) ist ebenfalls in Bund und Ländern eigenständig. Das bedeutet, dass jedes Bundesland eine eigene Regierung, die Landesregierung, und eine eigene Verwaltung hat. Die Landeshauptfrau bzw. der Landeshauptmann leitet die Landesregierung. Die Landesregierungen sowie die Landeshauptleute werden anders als im Bund vom jeweiligen Landtag gewählt. Bund und Länder verfügen über ein eigenes Budget. Im Bund erstellt die Bundesregierung, hier vor allem die Finanzministerin bzw. der Finanzminister, das jährliche Budget. Gemeinden in Österreich Die Gemeinden sind die unterste Verwaltungsebene, die in der Bundesverfassung festgelegt ist. In Österreich gibt es 2098 Gemeinden, die sich auf die neun Bundesländer verteilen. Sie bilden die kleinsten sich selbst verwaltenden politischen Einheiten in Österreich. Gemeinden haben vielfältige Aufgaben, wie z.B. die Verwaltung des Gemeindevermögens, Erhaltung der Gemeindestraßen, Wege, Plätze und Brücken, Errichtung und Erhaltung von Schulen uvm. Gemeinden übernehmen aber auch Aufgaben, die ihnen vom Staat übertragen werden. Dazu gehören die Ausrichtung von Wahlen, die Volkszählung, das Meldewesen u.a. Eine wesentliche Funktion der Gemeinde ist, dass sie Serviceleistungen für die Bürgerinnen und Bürger erbringt. Der Gemeinderat, der in einer geheimen Wahl gewählt wird, kann Beschlüsse fassen und deren Ausführung überwachen. Eine Gemeinde wird von einer Bürgermeisterin oder einem Bürgermeister geleitet. Sie werden für fünf oder sechs Jahre gewählt und leiten ihr Amt haupt- oder nebenberuflich. Der Landtag in NÖ, St. Pölten, Foto, 2023 Gemeindeamt mit Anschlagtafeln, Lamprechtshausen (Salzburg), Foto, 2023 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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