erleben und gestalten 4 - Geschichte und politische Bildung, Schulbuch

42 Holocaust Rassismus und Antisemitismus Formen von Rassismus Es ist Rassismus, wenn einer Gruppe von Menschen z.B. aufgrund von Hautfarbe, Aussehen, Herkunft, Staatsbürgerschaft, Sprache oder Religionszugehörigkeit negative Eigenschaften zugeschrieben werden. Die negativen Eigenschaften werden biologisch begründet. Es wird behauptet, dass diese angeboren seien. Bei rassistischen Aussagen bzw. der Benachteiligung (Diskriminierung) von Gruppen von Menschen spielen häufig Vorurteile eine Rolle. Manche Menschen haben bestimmte Vorstellungen von anderen und vertreten eine – oftmals schlechte – Meinung über sie. Es wird im Voraus ein Urteil gebildet, obwohl sie diese Menschen nicht kennen und keine Tatsachen überprüfen. Heute ist erwiesen, dass es keine voneinander unterscheidbaren Menschenrassen gibt, doch Rassismus gibt es weiterhin. Das Selbstbild rassistisch eingestellter Menschen beruht auf der Abgrenzung gegenüber „anderen“. Rassismus zeigt sich in Form von diskriminierenden Handlungen, Abwertungen, Beleidigungen, Beschimpfungen, Drohungen, körperlicher Gewalt, Verfolgung, Rassentrennung bis hin zur Vernichtung. Rassismus kann in allen Bereichen des Alltags auftreten (z.B. auf der Straße, in der Schule, am Arbeitsplatz, in den Medien oder in sozialen Netzwerken) und bezieht sich oft auf äußerliche Merkmale. Definition und Ausformungen von Antisemitismus Die Frage „Was ist Antisemitismus“ wird unterschiedlich beantwortet. Die Internationale Allianz für Holocaust-Gedenken (IHRA) hat deshalb 2016 eine Definition erarbeitet, der sich auch Österreich angeschlossen hat: „Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von [Jüdinnen und] Juden, die sich als Hass gegenüber [Jüdinnen und] Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nicht-jüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen.“ Judenfeindschaft hatte im Lauf der Geschichte unterschiedliche Ausformungen: Nachdem das Christentum im Römischen Reich Staatsreligion geworden war, wurden Jüdinnen und Juden in christlichen Ländern für viele Jahrhunderte v.a. aus religiösen Motiven verfolgt. Im Mittelalter rief der wirtschaftliche Erfolg von Juden im Handel und Geldwesen oftmals Neid und Hass hervor, denn Christen war es damals verboten, Geld gegen Zinsen zu verleihen. Im 19. Jh. wandelte sich aufgrund rassistischer Theorien („Rassenkunde“) die Begründung für den Judenhass. Jüdinnen und Juden wurden nicht mehr z.B. wegen ihrer „falschen“ Religion verfolgt, sondern weil sie einer falschen „Rasse“ angehörten. Der Antisemitismus nahm damit einen rassistischen Charakter an. Unter NS-Herrschaft mussten Jüdinnen und Juden auch einen sogenannten „Judenstern“ tragen, dieser Zwang galt ab September 1941 für das gesamte Deutsche Reich. Personen mit gelbem Stern in Berlin, Foto, 1941 ÷ In Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte heißt es: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ Der Gleichheitsgrundsatz ist auch in der österreichischen Bundesverfassung festgeschrieben. P „Rassenkunde“: entstand im 19. Jh; beschäftigte sich v.a. mit sichtbaren Unterschieden zwischen verschiedenen Gruppen von Menschen; diese teilte man in „Rassen“ ein und schrieb ihnen bestimmte Eigenschaften zu; heute weiß man, es gibt keine unterscheidbaren „Rassen“, dennoch gibt es solche Zuschreibungen teils noch heute „Judenstern“ (Gelber Stern), Foto, o. J. P „Judenstern“ (Gelber Stern): Zwangskennzeichen für Personen über sechs Jahren, die als jüdisch galten. Es war bei Strafe verboten, den Stern in der Öffentlichkeit nicht oder nicht sichtbar zu tragen; Betroffene mussten die Kennzeichen selbst bezahlen. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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