Mathematik verstehen 8, Schulbuch

139 9.1 Algebra und Geometrie Richtungsvektoren und Normalvektoren einer Geraden R • Ein Richtungsvektor von g ist ein Vektor ​→g ​ = ​ ⟶ PQ​mit P, Q * g und P ≠ Q. Eine Gerade ist durch einen Punkt und einen Richtungsvektor festgelegt. g P Q g • Ein Normalvektor von g ist ein Vektor ​→n ​, der zu jedem Richtungsvektor von g normal ist. Eine Gerade in R2 ist durch einen Punkt und einen Normalvektor festgelegt. g P n g Parameterdarstellung und Normalvektordarstellung einer Geraden R Parameterdarstellung in ​R​ 2​ (bzw. ​R​ 3)​ P X g g X = P + t · ​→g ​ X … laufender Punkt P … fester Punkt ​→g​… Richtungsvektor von g t … Parameter Normalvektordarstellung (Gleichung) in ​R ​2​ g P X n ​→n​·X=​→n ​ · P bzw. ​​n ​ 1​ x + ​n ​2 ​y = c (mit c = n1 p1 + n2 p2) X = (x 1 y) … laufender Punkt P = (p1 1 p2) … fester Punkt ​→n ​ = (n 1 1 n2) … Normalvektor von g BEACHTE • E ine Parameterdarstellung X = P + t · ​ → g ​ ​ordnet jedem Parameter t * R einen Punkt auf der Geraden g zu und umgekehrt. • E ine Punktmenge {X * ​ℝ​ 2​ ​(bzw. ​ℝ ​3)​ 1 X = P + t · ​→ g ​ ​? t * ℝ} heißt Gerade in R2 (bzw. R3). • E ine Gerade kann verschiedene Parameterdarstellungen haben, weil P und ​→g ​ verschieden gewählt werden können. Der Parameterwert eines Punktes auf der Geraden hängt dabei von der gewählten Parameterdarstellung ab. • E ine Parameterdarstellung wird unter Umständen einfacher, wenn man den Richtungsvektor durch ein geeignetes Vielfaches ersetzt. • E ine Gerade in R3 kann nicht (!) durch eine Normalvektordarstellung (Gleichung) beschrieben werden. Jede Gleichung n1 x + n2 y + n3 z = c mit (n1 1 n2 1 n3) ≠ (0 1 0 1 0) stellt nämlich eine Ebene im Raum dar. Gegenseitige Lage und Schnitt von Geraden in ​ℝ ​2​ R Zwei Geraden in R2 können folgende gegenseitige Lagen einnehmen: 2. A. 1. A. a b g h g h S g und h schneiden einander g ° h = {S} 2. A. 1. A. Q g P h a b g und h sind parallel und verschieden g ° h = { } 2. A. 1. A. g = h P Q a b g und h sind parallel und zusammenfallend g ° h = g = h Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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