154 Alle dürfen mitbestimmen? M1 Wahlversprechen (Karikatur, mandzel, 3.7.2017) M4 Parlament und Bundesregierung Bundespräsident / Bundespräsidentin Bundeskanzler / Bundeskanzlerin und Bundesregierung Parlament Nationalrat Bundesrat = Bundesversammlung* Landtage Parteienlisten Bürgerinnen und Bürger * Die Bundesversammlung gelobt die Bundespräsidentin oder den Bundespräsidenten an und könnte auf Antrag des Nationalrats auch eine Volksabstimmung zur Absetzung der Präsidentin oder des Präsidenten anordnen. Nationalrat Er besteht aus 183 Abgeordneten. Wahlberechtigte wählen Parteien, die diese Abgeordneten ins Parlament entsenden. Hier werden Gesetze beantragt, diskutiert und beschlossen (Legislative). Der Nationalrat kontrolliert die Arbeit der Regierung. Er kann Regierungsmitgliedern das Vertrauen entziehen und deren Amtsenthebung erzwingen. Über Entschließungen (= Formulierung von politischen Anliegen) beeinflusst er das Handeln der Regierung. Die Gesetzgebungsperiode endet spätestens nach fünf Jahren. Bundesrat Er besteht aus derzeit (2025) 60 Vertreterinnen und Vertretern, die die Landtage ins Parlament entsenden. Der Bundesrat begutachtet im Nationalrat beschlossene Gesetze und kann ein Veto einlegen (= nein sagen). Beschließen die Nationalratsabgeordneten dann das Gesetz noch einmal, wird es an den Bundespräsidenten bzw. die Bundespräsidentin zur Unterschrift weitergeleitet. Bei Gesetzen, die die Kompetenzen der Bundesländer betreffen, hat der Bundesrat ein Mitspracherecht. M2 Verfassung von 1929 wiederhergestellt Q Der Kabinettsrat beschloss ein Verfassungsübergangsgesetz als verfassungsrechtliche Grundlage für die Zeit zwischen dem Tag des Zusammentrittes des neuen Nationalrats und dem Tag, an dem die vom Nationalrat selbst zu beschließende endgültige Verfassung in Kraft treten wird. Es stellt das Bundesverfassungsgesetz in der Fassung vom Jahre 1929 wieder her. Es werden daher mit dem Zusammentritt des Nationalrats die Gesetzgebung von der provisorischen Staatsregierung wieder auf die früher hierfür zuständigen gesetzlichen Faktoren (Nationalrat, Bundesrat, neun Landtage) und die verfassungsmäßig dem Staatsoberhaupt vorbehaltenen auf den zu wählenden Bundespräsidenten übergehen. Die übrigen Aufgaben versieht künftig die Bundesregierung, die aus dem Bundeskanzler, dem Vizekanzler und Bundesministern bestehen wird. (nach: Oberösterreichische Nachrichten, 1.12.1945) M3 Dr. Leonhard Schneemann, Landesrat und ehemaliger Bürgermeister der Gemeinde Unterkohlstätten im Burgenland, erzählt über seine Aufgaben. O Der Bürgermeister trägt die Verantwortung für die gesamte Gemeindeverwaltung: jährliche Budgeterstellung, Abhaltung von Gemeindevorstands und Gemeinderatsitzungen, Abhaltung von Gemeindeversammlungen, laufende Information der Gemeindebewohnerinnen und Gemeindebewohner. Der Bürgermeister vertritt die Gemeinde auch nach außen. Der Gemeinderat ist das oberste Organ einer Gemeinde. Er wählt in drei Bundesländern den Bürgermeister oder die Bürgermeisterin. Er ist zuständig für die formalen Beschlüsse und führt Diskussionen zu notwendigen Entscheidungen. Der Landtag diskutiert Gesetzesvorhaben und Entscheidungen der Landesregierung und beschließt Landesgesetze, zB Gesetze, die den Naturschutz betreffen. Die besonderen Herausforderungen als Landesrat sind die speziellen Verantwortungsbereiche – in meinem Fall Soziales und Wirtschaft. Maßnahmen und Entscheidungen haben Auswirkungen auf das ganze Land. (Oral History, Interview mit Leonhard Schneemann, 2024) Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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