Zeitbilder 4, Schulbuch

Anwendungsbereich 10: Politische Mitbestimmung in Gegenwart und Zukunft 155 M7 Entschließungsantrag im Nationalrat Q Die Antragsteller fordern, für gebrochene Wahlversprechen Sanktionen sowohl gegenüber einzelnen Politikern als auch gegenüber ganzen Parteien zu ermöglichen. Zur Verfolgung des Bruchs von namens einer Partei gemachten Wahlversprechen wäre etwa eine (gebührenfreie) Sammelklage von 10000 Wählern denkbar. Gebrochene Versprechen einzelner Mandatare sollen individuell eingeklagt werden können und zu einer persönlichen Haftung (etwa in Form einer Pauschalzahlung an eine karitative Einrichtung oder Ableistung von gemeinnütziger Arbeit) führen. (nach: parlament.gv.at) heute Landtage Die Landesparlamente der neun österreichischen Bundesländer werden von den Landesparteien gebildet, die entsprechend dem Wahlergebnis Abgeordnete entsenden. Ihre Mitglieder wählen die Landesregierung und bestimmen den Landeshauptmann oder die Landeshauptfrau, in Wien die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister. Landtage beschließen die Landesgesetze. Landesgesetze am Beispiel Jugendschutz Dieser ist nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern in einem Landesgesetz. Es sind daher unterschiedlichen Regelungen in jedem Bundesland möglich. Es gelten die Bestimmungen des Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die oder der Jugendliche gerade aufhält. Die Jugendschutzgesetze sind in den Bereichen Ausgehzeiten, Rauchen und Alkohol seit Anfang 2019 vereinheitlicht, aber nicht in allen Punkten österreichweit völlig gleich. wahlberechtigt Aufgaben Amtszeit Klassensprecherwahlen alle Schülerinnen und Schüler der Klasse Interessenvertretung der Klassenschülerinnen und Klassenschüler 1 Schuljahr Wahlen von Klassenelternvertreterinnen und -vertretern alle Eltern der Klasse Interessenvertretung der Klassenschülerinnen und Klassenschüler 1 Schuljahr Schulsprecherwahlen alle Schülerinnen und Schüler ab der 9. Schulstufe Interessenvertretung der Schüler/innen 1 Schuljahr Schulgemeinschaftsausschusswahlen (SGA) Lehrerinnen und Lehrer wählen ihre drei Vertreterinnen bzw. Vertreter. Die Vertreterinnen der Schülerinnen und Schüler sind die Schulsprecherin bzw. der Schulsprecher und ihre bzw. seine beiden Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter. Die Vertreterinnen bzw. Vertreter der Eltern werden entweder vom Elternverein (so an der Schule vorhanden) entsendet oder an Schulen ohne Elternverein von den Eltern der Schülerinnen und Schüler gewählt. gemeinsame Beschlüsse zu zB schulautonomen Tagen (Direktion hat auch Stimmrecht), Schulveranstaltungen, Stundentafeln, Exkursionen 1 Schuljahr (Eltern, Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer) Hochschülerschaftswahlen (ÖH-Wahlen) Studentinnen und Studenten Interessenvertretung der Studierenden 2 Jahre M6 Wahlen im Bildungsbereich M5 Altersgrenzen 1 Interpretiere die Botschaft der Karikatur M1. (PMK III) 2 Fasse M2 zusammen. Erläutere, warum das Verfassungsübergangsgesetz notwendig war. (HMK II) 3 Arbeite aus M3 die unterschiedlichen Ämter und Aufgabenbereiche von Herrn Dr. Schneemann heraus. (PSK II) 4 Erkläre das Schaubild M4. Formuliere in ganzen Sätzen. (PMK II) 5 Ermittle die seit Anfang 2019 geltenden Ausgehzeiten für Jugendliche. Beurteile, ob es sinnvoll ist, dass das Jugendschutzgesetz Ländersache ist. (PUK III) 6 Formuliere Jugendschutzregeln zu den Altersgrenzen in M5. (PSK III) 7 Nenne mithilfe von M6 die Aufgaben einer Klassensprecherin oder eines Klassensprechers. (PSK I) 8 Nenne mögliche Gründe für den Antrag M7. (PSK I) Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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