Zeitbilder 4, Schulbuch

64 Ausgrenzung, Verfolgung, Shoah M1 Jüdinnen und Juden werden in das Ghetto in Łódz (Polen) getrieben. (Foto 1941) ´ M4 Konzentrationslager (KZ) Auschwitz: Ankunft von Jüdinnen und Juden aus Ungarn (Foto, Auschwitz-Album, 1944) Antisemitismus und Ausgrenzung Rassischer Antisemitismus Wichtig in der NS-Weltanschauung war rassisch begründeter Antisemitismus. Hitler nannte Menschen jüdischer Herkunft in seinen Reden „Volksschädlinge“ und „Artfremde“. Seine Propaganda richtete sich aber auch gegen Angehörige anderer Minderheiten wie Roma und Sinti, Homosexuelle und Mitglieder religiöser Gemeinschaften (zB Jehovas Zeugen). Ausgrenzung und Entrechtung Nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten 1933 wurde aus der Propaganda brutale Politik. Betroffen waren davon alle Angehörigen von Minderheiten, vor allem aber Menschen jüdischer Herkunft. Sofort begann die Regierung mit ihrer Ausgrenzung und Entrechtung. Schon im April 1933 rief sie zum Boykott jüdischer Geschäfte auf. Bald folgten Berufsverbote in vielen Berufsgruppen, zB Justiz, Medizin, Journalismus, Kunst, Bildung und in der staatlichen Verwaltung. „Nürnberger Rassengesetze“ (1935) und „Arisierung“ der Wirtschaft (ab 1937) Eheschließungen zwischen „Ariern“ und jüdischen Menschen, Roma, Sinti oder Schwarzen Menschen wurden verboten. Wer dieses Gesetz brach, kam ins Gefängnis. Jüdische Wirtschaftstreibende mussten Geschäfte oder Firmen weit unter dem tatsächlichen Wert verkaufen. Planmäßige Verfolgung Ab 1938 mussten Jüdinnen und Juden ihrem offiziellen Namen die Vornamen Sara bzw. Israel hinzufügen. Im November desselben Jahres ordnete Joseph Goebbels ein Pogrom* an: SA-Banden zerstörten Synagogen, Geschäfte und Wohnhäuser der jüdischen Bevölkerung. Ab nun erfolgte die planmäßige Einweisung der Jüdinnen und Juden in Ghettos oder Konzentrationslager. Mit Kriegsbeginn verboten ihnen die nationalsozialistischen Machthaber fast alles: Straßenbahn zu fahren, zu telefonieren, Radios zu besitzen oder sich ohne Judenstern auf der Straße zu zeigen und vieles andere mehr. Sie durften keine Kinos, Theater oder Konzerte besuchen. Einweisung in Ghettos Ab 1940 richtete die deutsche Besatzungsmacht in Polen und in den eroberten Gebieten im Osten Ghettos ein. Dort wurden etwa zwei Mio. Jüdinnen und Juden isoliert von der übrigen Bevölkerung weggesperrt: auf engstem Raum, unterernährt und unter katastrophalen hygienischen Bedingungen. In diese Ghettos transportierten die Nationalsozialisten ab 1941 auch jüdische Menschen aus Österreich und dem Deutschen Reich. Für die meisten war dies nur eine Zwischenstation in die neuerrichteten Vernichtungslager. M3 Boykott jüdischer Geschäfte (Foto, Berlin 1933) M2 Reichsbürgergesetz Q Reichsbürger ist nur der Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes, der durch sein Verhalten beweist, dass er gewillt und geeignet ist, in Treue dem deutschen Volk und Reich zu dienen. (nach: Reichsgesetzblatt, 1935) „Holocaust“ oder „Shoah“? „Holocaust“ bedeutet „Inferno“, „Brandopfer“ und wird manchmal auch für den Völkermord an Roma und Sinti verwendet, das hebräische „Shoah“ bedeutet „Katastrophe“ und bezieht sich nur auf das jüdische Volk. Daher wird hier der Begriff „Shoah“ verwendet. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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