36 zu den Schulbuchseiten 84 und 85 Die Zweite Republik – ein neues Österreich 1. Im Mai 1945 endete der Zweite Weltkrieg ein selbstständiges und unabhängiges Österreich. 2. Die Kriegsgefangenen und Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter wollten Österreich als erstes „Opfer“ der Angriffspolitik. 3. Viele Menschen, vor allem Sudetendeutsche, flüchteten bald nach Kriegsende nach Österreich. 4. Nach sieben Jahren Nazi-Diktatur wollten die österreichischen Politiker endlich wieder nach Hause. 5. In der Moskauer Deklaration von 1943 anerkannten die Alliierten bald zu einer bürokratischen Angelegenheit. 6. Die Sozialistische Partei Österreichs (SPÖ) wurde Nachfolgerin der Christlichsozialen Partei. 7. Die Österreichische Volkspartei (ÖVP) wurde Nachfolgerin der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei der Ersten Republik. 8. Die „Entnazifizierung“ der ehemaligen Nationalsozialisten wurde mit der bedingungslosen Kapitulation der deutschen Wehrmacht. M1 Was gehört zusammen? M2 Auszug aus dem österreichischen Staatsvertrag Q Artikel 1. Wiederherstellung Österreichs als freier und unabhängiger Staat. Die Alliierten und Assoziierten Mächte anerkennen, dass Österreich als ein souveräner, unabhängiger und demokratischer Staat wiederhergestellt ist. Artikel 2. Wahrung der Unabhängigkeit Österreichs. Die Alliierten und Assoziierten Mächte erklären, dass sie die Unabhängigkeit und territoriale Unversehrtheit Österreichs, wie sie gemäß dem vorliegenden Vertrag festgelegt sind, achten werden. Artikel 6. Menschenrechte. Österreich wird alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um allen unter österreichischer Staatshoheit lebenden Personen ohne Unterschied von Rasse, Geschlecht, Sprache oder Religion den Genuss der Menschenrechte und der Grundfreiheiten einschließlich der Freiheit der Meinungsäußerung, der Presse und Veröffentlichung, der Religionsausübung, der politischen Meinung und der öffentlichen Versammlung zu sichern. Artikel 7. Rechte der slowenischen und kroatischen Minderheiten. Österreichische Staatsangehörige der slowenischen und kroatischen Minderheiten in Kärnten, Burgenland und Steiermark genießen dieselben Rechte auf Grund gleicher Bedingungen wie alle anderen österreichischen Staatsangehörigen einschließlich des Rechts auf ihre eigenen Organisationen, Versammlungen und Presse in ihrer eigenen Sprache. Artikel 8. Demokratische Einrichtungen. Österreich wird eine demokratische, auf geheime Wahlen gegründete Regierung haben und verbürgt allen Staatsbürgern ein freies, gleiches und allgemeines Wahlrecht sowie das Recht, ohne Unterschied von Rasse, Geschlecht, Sprache, Religion oder politischer Meinung zu einem öffentlichen Amte gewählt zu werden. (nach: ris.bka.gv.at) 1 Ermittle, welche Satzteile in M1 zusammenpassen. Schreibe die richtigen Ziffern in das jeweilige Kästchen. (HMK I) 2 Erläutere die hier aufgelisteten Bestimmungen aus dem Staatsvertrag. Recherchiere unter dem Link https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1955_152_0/1955_152_0.pdf alle Themen, die im Staatsvertrag behandelt werden. (PSK II) Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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