VII. Einführung in die Kompetenzbereiche Kompetenzbereich „(Zu-)Hören und Sprechen“ Vergegenwärtigen wir uns die Rolle der Sprache an den Formen des sozialen Umgangs, so wird der hohe Anteil mündlicher Sprachhandlungen (trotz E-Mails und Chat-Nachrichten) an den lebenspraktischen Kommunikationsanforderungen deutlich: Mündliche Sprache • ist die Sprache der direkten zwischenmenschlichen Kommunikation, • dient der Verständigung in der jeweiligen Situation, • dient der unmittelbaren Einwirkung der Menschen aufeinander, • ist als Umgangssprache das bestimmende Mittel der Sozialbeziehungen, besonders der Volksschulkinder, • ist als Sprache der Öffentlichkeit (Werbung, Massenkommunikation, Unterhaltung) bereits vom Kind als wichtiges Mitteilungs- und Unterhaltungsmedium erfahren worden. Die hier umrissene Bedeutung von mündlicher Sprachverwendung kommt im Lehrplan der Volksschule, der die fächerübergreifende Relevanz und die Entwicklung von Kommunikationsfähigkeit betont, zur Geltung: „Der Aufbau bildungssprachlicher Kompetenzen ist Aufgabe aller Fächer, die Kompetenzbereiche sind nicht voneinander isoliert zu betrachten. Sowohl die mündliche als auch die schriftliche Mitteilungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler entwickelt sich von spontanen, bedürfnisorientierten Anfängen hin zur mehr und mehr an Inhalt und Form orientierten Kommunikation. Grundlegende Bedeutung hat in diesem Prozess die Vorbildfunktion der Lehrerinnen- und Lehrersprache.“ 3 Die zu erreichenden Kompetenzziele für den Bereich „(Zu-)Hören und Sprechen“ (3. Klasse) lauten: Die Schülerinnen und Schüler können • Strategien für das Hörverstehen entwickeln als auch zuhörerbezogen Sprech- und Sprachformen unter Berücksichtigung von nonverbaler Kommunikation im Gespräch anwenden. • bewusst sprachliche Ausdrucksformen und einfache normierte Sprachmuster in konkreten monologischen wie dialogischen Sprechbeiträge richtig einsetzen und sich verschiedener Sprachregister der Situation angemessen bedienen. 4 Im Lehrplan angeführte Anwendungsbereiche für die 3. Klasse, die sich in besonderem Maße für die Kompetenzentwicklung im Bereich „(Zu-)Hören und Sprechen“ eignen, sind: • Besprechen, Bearbeiten und Klären von Themen aus dem Alltag der Schülerinnen und Schüler im Klassenrat bzw. Klassenparlament oder im szenischen Spiel, Finden von Lösungen, Einnehmen eines Perspektivenwechsels und sprachlich angemessenes Verbalisieren und schriftliches Festhalten des Ergebnisses • Führen von Gesprächen aus der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler in Bezug auf Umweltschutz, natur- und umweltbewusste Werthaltung sowie Förderung einer empathischen Haltung für alle Lebewesen • spielerisches Erproben von Sprechsituationen in Sprech-, Sprach- und Rollenspielen und Präsentieren von Inhalten unter Berücksichtigung der Standardsprache sowie Mimik und Gestik 5 Kein Zweifel: Eine zentrale Aufgabe der Volksschule besteht darin, die schon vorhandenen sprachlichen Fähigkeiten der Kinder im Bereich der Mündlichkeit weiterzuentwickeln. Das „Deutsch Sprachbuch“ trägt auf vielfältige Weise dazu bei: Jede thematische Einheit (jedes Wochenthema) beginnt mit einer Einstiegsseite, die anhand vielfältiger Bildangebote Möglichkeiten für Sprechanlässe schafft. 3 Lehrplan der Volksschule 2023, S. 53 f. 4 Ebd., S. 57 5 Ebd., S. 58 22
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