Zeitbilder 6, Schulbuch

8. Das politische System in Österreich (Schaubilder) Jeder Mensch hat seine eigenen Meinungen und Werte. In einer Demokratie ist es möglich, sie auch öffentlich zu äußern. Alleine oder gemeinsam mit anderen kann man für die eigenen Interessen – oder auch für die von anderen – eintreten. Auch Jugendliche sollten politisch so kompetent werden, dass sie bewusst entscheiden, wo sie Verantwortung übernehmen und wie sie sich an politischen Entscheidungsprozessen beteiligen. Voraussetzungen dafür sind neben dem Interesse daran Wissen und Informationen. Auch die Beschäftigung mit dem Thema „Das politische System in Österreich“ kann Politische Handlungskompetenz fördern. Österreich ist eine parlamentarische Demokratie. Die Teilnahme an politischen Entscheidungen erfolgt vor allem durch Wahlen. Die Stimme jeder Bürgerin und jedes Bürgers zählt gleich viel. In geheimen Wahlen wählen die Wahlberechtigten ihre Vertreterinnen und Vertreter und diese treffen z.B. in den Gemeinden, in den Landtagen oder in den Parlamenten in Wien und in Brüssel die Entscheidungen. In einer Demokratie spielen die Parteien eine wichtige Rolle. Auch die Medien, verschiedene Interessengruppen und Vereine haben großen Einfluss auf das politische Leben. Politik findet einerseits in staatlichen Einrichtungen wie „Parlament“ oder „Regierung“ statt, andererseits kann sich aber auch jeder Mensch in seinem persönlichen Umfeld einbringen, aktiv werden und sich somit politisch betätigen. wählt in Listen- und Verhältniswahlen Vollziehung der Gesetze durch (hierarchisch gegliederten) Beamten-/Beamtinnenapparat Wahlberechtigt: alle Staatsbürger/innen ab 16 Jahren, nicht-österreichische EU-Bürger/innen mit Hauptwohnsitz in Österreich sind zur Teilnahme an Gemeinderatswahlen (Wien: nur Bezirksvertretungswahlen) und zur Teilnahme an Wahlen zum Europäischen Parlament berechtigt Ausgeschlossen: zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe Verurteilte (Wahlverbot wird 6 Monate nach Vollstreckung der Strafe aufgehoben) Europäisches Parlament: Wahlen alle 5 Jahre in allen EU-Mitgliedsstaaten; EU-Abgeordnete repräsentieren im EU-Rechtsetzungsprozess die Bürger/innen der Union. Landtag: Parlamente der einzelnen Bundesländer: beschließen Gesetze und kontrollieren die Landesregierungen; wird alle 5 Jahre, in OÖ alle 6 Jahre gewählt Bundesregierung (Bundeskanzler/in und Minister/innen): Gesetzesvorlagen, Ministerveranwortlichkeit Gemeinderat u. Bürgermeister/innen: Gemeindevertretung; Bürgermeister/innen werden in 6 Bundesländern direkt gewählt (unabhängige) Richter/innen Sozialpartnerschaft „Vorparlamentarischer“ Raum: Bundeswirtschaftskammer, Arbeiterkammer, ÖGB, Landwirtschaftskammern u. a. - Beratung und Begutachtung der Gesetzesvorlagen ernennt ernennt und entlässt Partei(en) bildet (bilden) wählt in Persönlichkeitswahlen oder in Persönlichkeitswahlen (Bürgermeister/in) Nationalrat: 183 Abgeordnete, Legislaturperiode: 5 Jahre; Beratung und Abstimmung der Gesetze, gemeinsam mit (von den Ländern entsandte Vertreter) = Parlament Bundesrat Bundespräsident/in: Amtszeit: 6 Jahre; bestätigt die Gesetze; und hat zahlreiche weitere Kompetenzen Schaubild 1: Demokratie in Österreich, erstellt durch das Autorenteam. 174 Kompetenztraining Politische Handlungskompetenz Entscheidungen erst nach Abwägen verschiedener Standpunkte treffen; bewusst über die eigene Teilnahme an politischen Entscheidungsprozessen (z.B. Wahlen, Demonstrationen, Volksabstimmungen) entscheiden Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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