Zeitbilder 6, Schulbuch

Die Materialien auf dieser Doppelseite dienen dazu, die Historische Methodenkompetenz weiterzuentwickeln. Du sollst hier lernen, Darstellungen und Quellen mit ihren jeweils typischen Merkmalen zu erkennen und zu unterscheiden. Diese Teilkompetenzen sind wichtige Voraussetzungen dafür, schriftliche Quellen zu entschlüsseln (= zu dekonstruieren) und darauf aufbauend historische Ereignisse eigenständig darzustellen (= zu rekonstruieren). Teufel mit Luther als Sackpfeife. Flugblatt gegen das Mönchstum: Erhard Schön, Einblattholzschnitt, koloriert, 32,5 x 24,7 cm, vermutlich um 1530/35. Der Bapstesel zu Rom. Antipäpstliches Spottblatt: Lucas Cranach der Ältere, Holzschnitt, 14,6 x 9,6 cm, 1523. Aus der „Tiroler Landesordnung“ des Michael Gaismair (1526): Am Anfang werdet ihr geloben und schwören, […] eurer vorgesetzten Obrigkeit treu und gehorsam zu sein und in allen Sachen nicht Eigennutz, sondern zum ersten die Ehre Gottes und hernach den Gemeinnutz zu suchen […]. Zum zweiten, dass ihr alle gottlosen Menschen, die […] den „gemeinen armen Mann“ bedrücken und den Gemeinnutz verhindern, ausrotten und verjagen wollt. Zum dritten, dass ihr bemüht sein wollt, eine rein christliche Gesetzgebung, die […] allein aus dem heiligen ewigen Wort Gottes begründet ist, aufzurichten und ganz nach ihr zu leben. Zum vierten sollen alle Sonderrechte abgeschafft werden, weil sie gegen das Wort Gottes sind […]. M1 M2 M3 10. Von der Glaubensspaltung zum Glaubenskrieg Zum fünften sollen alle Ringmauern der Städte wie alle Schlösser und Befestigungen im Land geschleift werden und die Städte künftighin Dörfer sein, damit kein Unterschied der Menschen entstehe, weil einer höher oder besser als der andere sein will […], sondern volle Gleichheit im Lande. Zum sechsten sollen im ganzen Land alle Heiligenbilder, Bildstöcke und Kapellen, die nicht Pfarrkirchen sind, entfernt und die Messe abgeschafft werden, denn dies ist vor Gott ein Gräuel und ganz unchristlich. Zum siebten soll man das Wort Gottes getreu und wahrheitsgemäß überall im Land predigen. […] Zum neunten soll jede Vollgemeinde eines jeden Gerichtes alle Jahre einen Richter und acht Geschworene wählen, die im selben Jahr die Rechtsprechung innehaben. […] Zum elften soll ein Regiment [= Regierung und Ämter, Anm. d. A.] im Land eingerichtet werden, wofür Brixen der geeignetste Platz wäre; […] es sollen die Regenten aus allen Vierteln des Landes, auch einige von den Bergwerken gewählt werden. […]. Zum 13. soll an dem Ort, wo die Regierung des Landes ist, eine Hohe Schule errichtet werden, an der man allein das Wort Gottes lehren soll; es sollen stets drei gelehrte Männer von der Hohen Schule […] in der Regierung sitzen und alle Angelegenheiten nach dem Gebot Gottes beurteilen […]. (14) Was die Zinse [= Abgaben an den Grundherrn, Anm. d. A.] betrifft, so möge ein Landtag nach Beratung entscheiden, ob diese ab sofort abgeschafft sein sollen oder […] ob man die Zinse mittlerweile für den Bedarf des Landes einheben wolle; denn es ist zu bedenken, dass mit Kriegsausgaben zu rechnen ist. […] (16) Was den Zehent betrifft, so soll ihn jeder geben nach dem Gebot Gottes, und er soll wie folgt verwendet werden: Jede Pfarre habe einen Priester […], der den Menschen das Wort Gottes verkündet; zu dessen redlichen Unterhalt ist der Zehent zu verwenden, was übrigbleibt, ist den Armen zu geben […]. (TLMF: Z 1518, 1982, 3089; zit. nach: Harb u.a., Quellen, Texte, Bilder zur Tiroler Geschichte, 1996, S. 92 f.) Aus dem Westfälischen Frieden von 1648: Art.1: Es sei ein christlicher, allgemeiner, immerwährender Friede und wahre und aufrichtige Freundschaft zwischen der hl. Kaiserlichen Majestät, dem Hause Österreich und allen seinen Verbündeten und Anhängern […], insbesondere den Kurfürsten, Fürsten und Ständen des Reiches einerseits, und der hl. Königlichen Majestät und dem Königreich Schweden und allen seinen Verbündeten und Anhängern […]. Art. 2: Beiderseits sei immerwährendes Vergessen und Amnestie [= Straferlass, Anm. d. A.] alles dessen, was seit Anbeginn dieser Unruhen […] von einem oder anderen Teil, hüben und drüben, feindlich begangen worden ist, so dass weder deswegen noch aus irgend einem anderen Grund oder Vorwand einer dem andern künftig irgendwelche Feindseligkeit […] antun soll, vielmehr sollen alle […] Beleidigungen, M4 30 Kompetenztraining Historische Methodenkompetenz Quellen und Darstellungen hinsichtlich ihrer Charakteristika unterscheiden Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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