15. Begriffe und Konzepte: „Absolutismus“ und „Herrschaft“ Im Fach „Geschichte und Politische Bildung“ geht es auch um das Lernen von historischen und politischen Begriffen und Konzepten. Schwierig dabei kann sein, dass ein Begriff unter Umständen mehrere Bedeutungen hat und dass er in ganz unterschiedlichen Zusammenhängen verwendet werden kann. Auch verändern manche Begriffe und Konzepte im Laufe der Zeit ihre Bedeutung. Diese Doppelseite dient dazu, die Begriffe „Absolutismus“ und „Herrschaft“ mit Hilfe von Lexika und Fachliteratur zu klären, zu vergleichen und zu analysieren sowie sachlich richtig anzuwenden. J. B. Bossuet (1627–1704), Berater Ludwigs XIV., über die Herrschaft des Fürsten: Die Fürsten handeln als Gottes Diener und Statthalter auf Erden. Durch sie übt Gott seine Herrschaft aus. Deshalb ist der königliche Thron nicht der Thron eines Menschen, sondern Gottes selber. Die königliche Gewalt ist absolut. Der König braucht niemandem Rechenschaft abzulegen über das, was er befiehlt. Aus alledem ergibt sich, dass die Person der Könige geheiligt ist. Kommt ihre Gewalt von oben, so dürfen sie doch nicht glauben, sie seien Herrscher über sie. Gott wird Rechenschaft von ihnen fordern. Niemand kann daran zweifeln, dass der ganze Staat in der Person des Fürsten verkörpert ist. Man muss den Dienst, den man dem Fürsten schuldet, und den, den man dem Staat schuldig ist, als untrennbare Dinge ansehen. (Zit. nach: Geschichte in Quellen, Bd. 3, München 1976, S. 451) M1 Definition des Absolutismus im „Politiklexikon für junge Leute“ (erstellt für junge Menschen ab 12 im Auftrag des Bildungsministeriums; ca. 600 Stichwörter): Der Absolutismus war eine Herrschaftsform im 17. und 18. Jahrhundert. Damals konnten die Herrscher und Herrscherinnen (es waren meist Männer) ohne jegliche Kontrolle, also absolutistisch, regieren. Sie fühlten sich niemandem gegenüber verantwortlich. Das Ende des Absolutismus kam mit der Französischen Revolution (1789). (www.politik-lexikon.at, 20. 4. 2016) „Das Politiklexikon“ (erstellt 2011; ca. 1300 Stichwörter zur Politik in Deutschland und der EU) zum Stichwort „Absolutismus“: Absolutismus: Politische Herrschaftsform, bei der eine einzelne Person, i. d. R. der Monarch, vollständig über die souveräne Ausübung aller Staatsgewalt verfügt, zugespitzt in dem Ausspruch Ludwigs XIV.: „Der Staat bin ich.“ Der A. entwickelte sich nach Ende des Dreißigjährigen Krieges (1648) und bis zur Französischen Revolution (1789) auf dem europäischen Kontinent als wichtigste Form der Herrschaft. Er basiert auf der Idee der Herrschaft von GotM1 M2 M3 tes Gnaden. Während des A. wurde die Ausübung der Herrschaft durch den Aufbau von staatlichen Bürokratien zur Modernisierung von Verwaltung und Militär gefestigt. Mit dem Aufkommen des A. wurde auch die Idee einer unumschränkten staatlichen Souveränität entwickelt. Damit führte der A. nach innen zu einer Entmachtung der Stände und dem Niedergang des Feudalismus und war nach außen mit dem Bemühen um territoriale Integration und machtpolitische Expansion des eigenen Staatswesens verbunden. Staatliche Integrität und Souveränität sind die wichtigsten Grundlagen für die Herausbildung moderner Nationalstaaten. Das Ende des Absolutismus kam mit der Französischen Revolution (1789). Siehe auch: Feudalismus//Gewaltenteilung//Politische Ideengeschichte//Souveränität//Stände. (K. Schubert /M. Klein: Das Politiklexikon. 5., aktual. Aufl. Bonn: Dietz 2011: Bundeszentrale für politische Bildung) Einleitungstext zum Begriff „Absolutismus“ aus der Internet-Enzyklopädie Wikipedia: Mit Absolutismus (auch absolute Monarchie genannt; lat. absolutus: „losgelöst“, „befreit“, im Sinne von legibus absolutus = von den Gesetzen losgelöst) wird eine Herrschaftsform in Monarchien bezeichnet, die von der Regierung eines aus eigener Machtvollkommenheit handelnden Herrschers ohne politische Mitwirkung ständischer oder demokratischer Institutionen bestimmt ist. Zugleich bezeichnet der Begriff auch eine von dieser Regierungsart geprägte frühneuzeitliche Epoche europäischer Geschichte zwischen den Religionskriegen des 16. und frühen 17. Jahrhunderts und den Revolutionen des späten 18. Jahrhunderts. Seit dem Ende des 20. Jahrhunderts wird der Begriff als Beschreibung eines Zeitalters in Frage gestellt, weil neben absolutistischen Fürstentümern auch Republiken wie die Niederlande oder konstitutionelle Monarchien wie England eine Blütezeit erlebten. Aus diesem Grund wird als Epochenbezeichnung mittlerweile häufig der Begriff „Zeitalter des Barock“ gewählt, der neben den politischen Unterschieden auch zeitgenössische religiöse, philosophische und ästhetische Erscheinungen mit einbezieht. […] (https://de.wikipedia.org/wiki/Absolutismus, 20. 4. 2016) In der „Brockhaus-Enzyklopädie“ heißt es über „Herrschaft“: Herrschaft, die universell verbreitete, institutionalisierte Form der Machtausübung, der sozialen Über- und Unterordnung. H. bedarf der Gehorsamsbereitschaft der ihr Unterworfenen und der Legitimierung der Machtausübung, um auf Dauer bestehen zu können; dabei ist es wesentlich, ob Herrschende und Beherrschte eine gemeinsame Wert- und Rechtsordnung anerkennen und inwieweit H.-Ausübung – im M4 M5 42 Kompetenztraining Historische und Politische Sachkompetenz Fachliche Begriffe/Konzepte des Historischen und des Politischen anhand von Lexika und Fachliteratur etc. klären und die dortigen Definitionen vergleichen sowie Unterschiede erkennen Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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