Zeitbilder 6, Schulbuch

18. Österreich behauptet sich als Großmacht Nord-Bosnien 1718-39 Berlin Dresden Prag Breslau Brünn Krakau Warschau Lemberg Kaschau Großwardein Pest Ofen Pressburg Wien 1683 Linz Graz Klagenfurt Laibach Agram Triest Fiume Venedig Trient Innsbruck Salzburg München Regensburg Höchstädt 1704 Rastatt Baden Mailand Genua Florenz Turin 1706 Rom Neapel Ragusa Frankfurt Köln Brüssel Malplaquet 1709 Paris London Zenta 1697 Temesvar Karlowitz Belgrad Passarowitz 1717 Hermannstadt Bukarest Sofia Nisch 1689 S a c h s e n B ö h m e n Mäh r en B a y e r n Österreichische Lande U n g a r n M o l d a u Große K l e i ne 1718-39 W a l a c h e i Nord-Serbien 1718-39 Montenegro B o s n i e n Neapel Sardinien Korsika Savoyen Mailand Span.Nieder lande S c h l e s i e n P o l e n Osmanisches R e i c h S c hwe i z F r a n k - r e i c h Verein. Niederlande Genua Kirchenstaat V e n e d i g Rhône Donau Rhein Elbe Seine Po Donau Dnjestr Theiß Weichsel Oder Österreich 1683 Erwerbungen in den Türkenkriegen bis 1718 Erwerbungen im Spanischen Erbfolgekrieg Militärgrenze Grenze des Heiligen Römischen Reiches Die Eroberungen Österreichs in Südosteuropa. Die „Pragmatische Sanktion“ und ihre Folgen Karl Vl. hatte keinen männlichen Erben. Er erließ daher 1713 die so genannte „Pragmatische Sanktion“. Darin erklärte er die österreichischen Erbländer für „unteilbar und untrennbar“. Auch eine Frau sollte beim Fehlen eines männlichen Erben die Nachfolge antreten können. Auf Grund dieses ersten Staatsgrundgesetzes der habsburgischen Monarchie trat siebenundzwanzig Jahre später Maria Theresia die Herrschaft in den österreichischen Erbländern an. Prinz Eugen meinte zur „Pragmatischen Sanktion“: QDas einzige Mittel, die pragmatische Sanktion zu sichern, wäre, 140 000 Mann auf den Beinen zu erhalten. Ohne Geld können die Armeen, ohne Armee die kaiserlichen Erblande nicht erhalten bleiben. In gefährlichen Zeiten bestehen Rat und Tat in nichts anderem als in der Armee und im Geld. (Zit. nach: Frass, Quellenbuch zur österreichischen Geschichte, 1959, S. 247) Aber Karl VI. hielt sich nicht an diesen Ratschlag. Er schloss in den nächsten Jahren Verträge mit europäischen Herrschern. In diesen ließ er sich die „Pragmatische Sanktion“ garantieren. Er zahlte hohe Summen für diese Zusicherungen. Karl VI. starb 1740 völlig unerwartet. Die Gegner des Hauses Habsburg mit Frankreich an der Spitze hielten sich aber nicht an ihre Verträge. Da Österreich kein schlagkräftiges Heer besaß, glaubten sie, nun erfolgreich gegen die junge Herrscherin vorgehen zu können. Frankreich, Spanien, Sardinien, Bayern und Sachsen schlossen sich zu einer Koalition gegen Österreich zusammen. Aber bevor noch der so genannte Österreichische Erbfolgekrieg (1741–1748) ausbrach, zeigte sich unerwartet ein anderer gefährlicher Gegner: Friedrich II. von Preußen. Dieser schrieb 1740 an seinen Minister Podewils: QSchlesien ist aus der ganzen kaiserlichen Erbschaft dasjenige Stück, auf das wir das beste Anrecht haben und das dem Hause Brandenburg am besten passt. Es ist billig […], die Gelegenheit des Todes des Kaisers zu ergreifen. Die Überlegenheit unserer Truppen, die Schnelligkeit, mit der wir sie operieren lassen können, und überhaupt der Vorteil, den wir vor unseren Nachbarn haben, ist vollständig. […] Ich schließe daraus, […] dass wir uns noch vor dem Winter in den Besitz Schlesiens setzen und während des Winters verhandeln müssen […], und wir werden mit Erfolg verhandeln, wenn wir im Besitz sind. Durch eine einfache Unterhandlung werden wir niemals etwas erreichen. (Zit. nach: Kleindel, Urkund dessen …, 1984, S. 158) 48 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

RkJQdWJsaXNoZXIy MTA2NTcyMQ==