Zeitbilder 7, Schulbuch

L Jugendliche mit Migrationshintergrund, die selbst noch im Ausland geboren wurden (Erste Generation), berichten seltener davon, an Gruppenschlägereien teilgenommen oder Körperverletzungen verübt zu haben, als Jugendliche, die aus Zuwandererfamilien (deren Eltern wurden im Ausland, sie selbst in Österreich geboren; Zweite Generation) stammen. Möglicherweise wirkt sich die Akzeptanz von sogenannten „Gewalt legitimierenden Männlichkeitsnormen“ durch Jugendliche mit Migrationshintergrund in der zweiten Generation auf die Bereitschaft aus, entsprechende Delikte zu berichten. Doch ist zu beachten, dass migrantische Jugendliche stärkeren Belastungsfaktoren ausgesetzt sind als ihre einheimischen Altersgenossen. (Fuchs/Krucsay, Zählen und Verstehen: Jugenddelinquenz, erfahrungswissenschaftlich betrachtet. In: 6. Bericht zur Lage der Jugend in Österreich, 2011, S. 363) Gesetze sollen Probleme lösen Einerseits versuchen die Bundesregierungen seit dem Jahr 1990 die Probleme der Zuwanderung durch Gesetze besser zu regeln. Ihr Ziel war und ist es, unkontrollierte Zuwanderung zu steuern und zu verringern. Die Zuwanderung sollte sich in erster Linie an den Bedürfnissen der österreichischen Gesellschaft und ihrem Arbeitsmarkt ausrichten. Andererseits soll das Flüchtlings- und Asylwesen den tatsächlichen Gegebenheiten und internationalen Verpflichtungen besser angepasst werden. So erhalten etwa „Saisonarbeiter“ und „Pendlerberechtigte“ nur eine begrenzte Aufenthaltsdauer und kein Recht auf Niederlassung und Familiennachzug. Mit der „Rot-Weiß-Rot-Card“ sollen besonders qualifizierte Personen – ca. 8 000 pro Jahr – als Fachkräfte in Mangelberufen gewonnen werden. Personen, die Anspruch auf Asyl haben, sollen in Quartiere übersiedeln, die von den Bundesländern zur Verfügung gestellt werden. Dort erhalten sie eine Grundversorgung. Personen aus sicheren Drittstaaten (wo die Genfer Flüchtlingskonvention erfüllt wird) sollen dorthin zurückgebracht werden. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl nahm 2014 den Betrieb auf. Damit werden die Asylverfahren bundesweit vereinheitlicht und können somit rascher erledigt werden. Risiken und Chancen Die Zuwanderung ab 2015 war mit den vorhandenen Regelungen nicht zu bewältigen. Etwa ein Drittel der Menschen, die seither nach Österreich kamen, sind Kriegsflüchtlinge aus Syrien, dem Irak und Afghanistan. Sie sind zum Teil wenig qualifiziert wie auch die Wirtschafts- und Armutsflüchtlinge aus Pakistan, Bangladesch, aus den Sub-Saharagebieten und aus Nordafrika. Sie haben nur geringe Chancen auf eine Asylberechtigung. Trotzdem werden wahrscheinlich viele von ihnen in Österreich bleiben. Denn Rückführungen sind wegen fehlender Rückführungsabkommen nur schwer umzusetzen. Das „Lichtermeer“ am Wiener Heldenplatz. Foto, 23.1.1993. Fremde, kommt ihr nach Ö... Bis in die 1980er Jahre war Österreich das Ziel von Arbeitsmigration hauptsächlich aus dem ehemaligen Jugoslawien und der Türkei. In den 1990er Jahren hingegen wurde Österreich das Ziel von Flüchtlingen v.a. aus Bosnien und Herzegowina und aus dem Kosovo. 2010 lag der Anteil der ausländischen Wohnbevölkerung bei 895.000 Personen (10 Prozent der Gesamt-Bevölkerung), Anfang 2024 waren es 1,8 Mio. Personen (19,7 %), die ohne österreichische Staatsbürgerschaft in Österreich lebten. Die „Bevölkerung mit Migrationshintergrund“ betrug im Durchschnitt des Jahres 2023 rund 2,45 Mio. Menschen (27,2 % der Gesamtbevölkerung von 9,1 Mio). Ca. 1,83 Mio. von ihnen wurden selbst im Ausland geboren und sind nach Österreich zugezogen. Sie gelten als „erste Zuwanderungsgeneration“. Die weiteren 620.000 Personen sind in Österreich geborene Kinder der Eltern mit ausländischem Geburtsort. Sie werden daher als „zweite Generation“ bezeichnet. (Vgl. Stat. Jahrbuch 2024, Migration und Integration, S. 20). Immer heftig diskutiert – die Kriminalität QAnfang 2025 waren von den ca. 9.600 Häftlingen in Österreich etwas mehr als 5.000 ausländische Staatsbürger. Damit stellten Ausländer mehr als die Hälfte der Gefängnisinsassen. Sie waren gemessen an ihrem Bevölkerungsanteil von knapp 20 % demnach deutlich überrepräsentiert. (https://de.statista.com. Anzahl der Gefängnisinsassen in Österreich nach Staatsangehörigkeit am 1. Jänner 2025; abger. 1.2.2025) (Hierbei ist allerdings zu beachten, dass ausländische Personen aus Fluchtgründen eher zu unbedingten Haftstrafen verurteilt werden als österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger.) 158 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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