51 2 SCHRIFTLICHE KOMPETENZ 1 MÜNDLICHE KOMPETENZ 3 TEXTKOMPETENZ 4 LITERARISCHE BILDUNG 6 SPRACHLABOR 5 MEDIALE BILDUNG VIEL | SEITIG 6 gungsprojekte, sogenannte Werkstätten wie Lebenshilfe oder Diakonie. Die dort arbeitenden Menschen können mit den am ersten und zweiten Arbeitsmarkt geforderten Bedingungen nicht mithalten. Diese Projekte werden vom Land finanziert, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten lediglich ein Taschengeld. Beschäftigungspflicht für Unternehmen Auf dem ersten Arbeitsmarkt gibt es die sogenannte Beschäftigungspflicht, die besagt, dass Unternehmen mit mehr als 25 Mitarbeitern einen Menschen mit Behinderung aufnehmen müssen. Tun sie das nicht, müssen sie eine Ausgleichstaxe zahlen, das sind aktuell 271 Euro im Monat, für Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten 381 Euro, bei über 400 Mitarbeitenden sind 404 Euro pro Person, die zu beschäftigen wäre, zu entrichten. „Es ist schade, dass so viele Unternehmen die Wahl treffen, zu zahlen, statt sich zuzutrauen, einem Menschen mit Behinderung einen Arbeitsplatz zu ermöglichen“, sagt Annette Sombekke vom Sozialministeriumservice. Dort will man Unternehmen gezielt darüber aufklären, dass Menschen mit Behinderungen sehr wohl als gleichwertige Kräfte arbeiten. „Das ist die Basis für eine gelungene Inklusion.“ Die Behinderung sagt nichts über die Leistung aus Eine Behinderung zu haben ist vielschichtig. Das kann Blindheit sein, eine Gehbehinderung, aufgrund derer ein Mensch einen Rollstuhl benötigt, das können psychische Einschränkungen sein. „Es gibt so viele Arten von Behinderungen, die nichts aussagen über die Produktivität und Leistung der Menschen“, betont Annette Sombekke. Und hier versteckt sich Vorurteil Nummer 1, wonach Menschen mit Behinderungen nicht voll einsatzfähig seien. Dabei sei es wie in der regulären Arbeitswelt: Jeder Mensch hat Begabungen und sollte nach den Fähigkeiten eingesetzt werden. Es braucht nur manchmal Flexibilität. Offensiv gegen Vorbehalte vorgehen Ein weiterer Vorbehalt vieler Unternehmer ist die Frage nach dem Kündigungsschutz. „Zu diesem Thema gibt es so viele Mythen und zu wenig Wissen“, sagt Annette Sombekke. „Es gelingt uns leider nicht immer, Betriebe vom Potenzial der Menschen mit Behinderungen zu überzeugen, trotz angebotener Unterstützungen und finanzieller Anreize.“ Das Sozialministeriumservice setzt nun Schritte, um offensiv22 gegen diese Vorbehalte vorzugehen und mehr Unternehmer zu gewinnen, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen einzustellen. Dazu wurde im Rahmen des Netzwerks berufliche Assistenz ein Betriebsservice eingerichtet, mit dem Ziel der passgenauen Vermittlung von Personen an Unternehmen. Laut Annette Sombekke werden Menschen mit Behinderungen in der Regel stark unterschätzt, gerade seh- oder hörbehinderte Menschen kämpften immer wieder gegen Vorurteile an. Vielfach würden alle Formen körperlicher Einschränkung in einen Topf geworfen. „Menschen mit Behinderungen wissen viel über ihre Behinderung und sie wissen auch, was nicht geht“, betont sie. [...] Begleiterin in Lebensphasen Das Unternehmen [GWS] wurde vor 43 Jahren in Salzburg gegründet und unterhält mittlerweile drei Standorte in Salzburg-Stadt, Bruck und St. Margarethen. Die dort hergestellten Produkte sind vielfältig, das Spektrum reicht von Textilveredelung über Souvenir- und Werbemittelherstellung bis zu Dienstleistungen wie Grünraumpflege und Reinigungsdienste. Bei GWS sind derzeit rund 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, zu 80 Prozent sind sie beeinträchtigt, oft mehrfach. [...] Im Gegensatz zu Werkstätten, die nur Taschengeld bezahlen, erhalten Menschen in den integrativen Betrieben eine volle Entlohnung nach Kollektivvertrag inklusive Absicherung durch die Sozial- und Pensionsversicherung. Arbeit gibt Struktur im Leben Bei GWS werden über 30 Lehrlinge ausgebildet. Doch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur Arbeitsplätze anzubieten sei zu wenig, betont Astrid Lamprechter. „Wir verfolgen ein Lebensphasenmodell.“ Das bedeutet, als zuverlässiger Partner den Menschen auch in den verschiedenen Lebensphasen zur Seite zu stehen. Das beginnt mit Unterstützung auf dem Weg zu einem vollwertigen Lehrabschluss, der im Unternehmen gemacht werden kann, geht über Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten bis hin zu Hilfestellungen im privaten Bereich. Hier werden Begleitungen in schwierigen Zeiten an- geboten, etwa bei Scheidung oder dem Tod eines 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 22 aktiv auf etwas eingehen oder handeln 100 105 110 115 120 125 130 135 140 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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