C 24. Die Verfassung – Grundlage des Staates Blitzlicht Welchen Standpunkt vertreten Sie? Die Verfassung ist jenes Gesetz, das den organisatorischen Staatsaufbau festlegt. Sie bestimmt, wie Gesetze entstehen, wie der Staat gegliedert ist und legt die Beziehungen zu seinen Teilstaaten und den Nachbarn fest. Grundprinzipien der österreichischen Bundesverfassung (B-VG 1920 in der Fassung von 1929) 1. Das demokratische Prinzip Artikel 1 der Bundesverfassung: „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“ Darin enthalten ist der Gleichheitsgrundsatz: Alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger haben die gleichen Rechte und Möglichkeiten zur politischen Mitbestimmung. Das Volk wählt in freien, gleichen und geheimen Wahlen seine Vertreterinnen und Vertreter (Gemeinderat, Landtag, Nationalrat, EU-Parlament, Bundespräsidentin/Bundespräsident). Warum ist es so wichtig, die Wahlen geheim durchzuführen? 2. Das Republikanische Prinzip Artikel 1 der B-VG bestimmt auch, dass Österreich eine Republik ist. Das Staatsoberhaupt einer Republik ist eine auf Zeit gewählte Person. Es führt den Titel „Bundespräsidentin bzw. Bundespräsident“ und kann maximal zwei Perioden (= 12 Jahre) amtieren. In einer Monarchie hingegen wird das Staatsoberhaupt durch Erbfolge auf Lebenszeit gekrönt. Eine Absetzung der Monarchin bzw. des Monarchen ist nur in einer demokratischen Monarchie möglich. 328 FK Grundlagen von Demokratie und Politik Andrea: „In Österreich sind wir sicher. Wir haben auch ein Mitspracherecht. Die Politikerinnen und Politiker machen das, was wir Bürgerinnen und Bürger mehrheitlich wollen.“ Karim: „Wozu brauchen wir ein Mitspracherecht, wenn ohnehin nur die Politikerinnen und Politiker entscheiden? Die meisten Leute sind froh, wenn sie sich nicht um Politik kümmern müssen.“ Wem stimmen Sie zu? ● Andrea ● Karim ● andere Meinung 126 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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