Die Verfassung – Grundlage des Staates 24 Finden Sie heraus, wer das gegenwärtige Staatsoberhaupt in Österreich ist und wann seine Amtszeit endet. 3. Das bundesstaatliche Prinzip Artikel 2 der B-VG: Österreich ist ein Bundesstaat, der aus neun selbständigen Bundesländern besteht. Der Zweck des bundesstaatlichen Prinzips ist, dass die Verwaltung „bürgernah“ sein soll. Die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern (Kompetenzverteilung) sind genau geregelt. Neu auftretende Aufgaben fallen in die Zuständigkeit der untersten staatlichen Ebene, die zur Lösung in der Lage ist. Das sind zunächst die Gemeinde, dann das Land, der Bund und schließlich die EU. Reine Bundeskompetenzen sind Sicherheit nach Innen und nach Außen, Justiz und Finanzen. Reine Landeskompetenz sind Jugendschutz, Jagd, Fischerei und die Bauordnung. In vielen Bereichen erlässt das jeweilige Bundesministerium die Verordnungen, die von den Bundesländern in „mittelbarer Bundesverwaltung“ auszuführen sind z. B. Gesundheit, Wirtschaftsförderung, Landwirtschaft etc. 4. Das rechtsstaatliche Prinzip Artikel 18 der B-VG: Gesetzgebung, Vollziehung und Rechtsprechung sind an die Verfassung gebunden. Dadurch werden die Rechte der Bürgerinnen und Bürger vom Staat garantiert. Der Staat darf nur aufgrund der gültigen Gesetze handeln. Alle Amtshandlungen von Staatsorganen (Beamte und Angestellte) müssen durch Gesetze gedeckt sein. Welche Mitspracherechte hat die Bevölkerung neben der Teilnahme an den Wahlen? Diskutieren Sie in der Gruppe. Finden Sie mindestens drei Möglichkeiten, um mit Politikerinnen und Politikern Kontakt aufzunehmen. Mosaik Können Sie alle Fragen sofort beantworten? Ich wohne … im Bundesland: im politischen Bezirk: mit dem Kfz-Kennzeichen: in der Gemeinde: 329 MK 330 SK 127 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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