zielsicher. Politische Bildung, Schulbuch

Gewaltentrennung als Schutz vor Machtmissbrauch 25 Diskutieren Sie den Zusammenhang von Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit. Kontrolle durch die Medien Neben den Abgeordneten des Parlaments (insbesondere der Opposition) und den Gerichten gibt es noch eine dritte Einrichtung, die über die Einhaltung der Gesetze wacht: die Medien. Die Journalistinnen und Journalisten führen einerseits selbstständige Überprüfungen durch, andererseits gehen sie auch Hinweisen der Bevölkerung über Rechtsverstöße nach. Recherchieren Sie einen Fall über Machtmissbrauch, der durch die Medien bekannt wurde. Von wem wurde der Machtmissbrauch begangen? Gab es eine Verurteilung? Rechtsmittel für Bürgerinnen und Bürger bei Verdacht auf Rechtsverletzung Personen, die von willkürlicher Benachteiligung durch Staatsorgane betroffen sind, haben in einem Rechtsstaat wie Österreich mehrere Möglichkeiten: 1. O rdentliche Rechtsmittel: Gegen einen Bescheid kann Berufung eingelegt werden und zwar bei der Behörde, die den Bescheid ausgestellt hat. Die Berufung muss eine Begründung enthalten. 2. B leibt die Berufung auch in der höchsten Verwaltungsinstanz erfolglos, kann eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht bzw. Bundesfinanzgericht eingelegt werden (gemäß Novelle 2014). 3. B ei ungerechtfertigter Gewalt durch Staatsbedienstete (Menschenrechtsverletzungen) kann man sich auch an den Verfassungsgerichtshof wenden. 4. G egen Gerichtsurteile können Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt werden. 5. Dienstaufsichtsbeschwerde: Diese Beschwerde über unrechtmäßige Behandlung durch Beamtinnen oder Beamte kann bei der (höchsten) Vorgesetzten bzw. dem Vorgesetzten eingebracht werden. 6. B eschwerde bei der Volksanwaltschaft: Wenn Gesetze eine Benachteiligung vorsehen, kann die Volksanwaltschaft eine Kulanzlösung oder Gesetzesänderung anregen. 7. B eschwerde bei Nationalratsabgeordneten (einer Oppositionspartei) die Anfragen an die zuständigen Behörden oder Ministerinnen bzw. Minister stellen können. 8. K ontakt zu Journalistinnen und Journalisten; Medienberichte haben große Wirkung. Mosaik Zeichnen Sie Symbole für: Legislative Exekutive Judikative 339 SK 340 MK Staatsorgane Regierungsmitglieder und Staatsbedienstete Berufung ist ein Rechtsmittel • g egen Urteile der ordentlichen Gerichte bzw. • g egen Bescheide von Gemeindeorganen in Rechtssachen (z. B. Baurecht) Beschwerde ist ein Rechtsmittel gegen Beschlüsse des Gerichts. Kann erhoben werden gegen • B escheide der Verwaltungsbehörden bzw. • E rkenntnisse und Beschlüsse der Verwaltungsgerichte. 131 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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