zielsicher. Politische Bildung, Schulbuch

Grund- und Freiheitsrechte 27 Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) Die EMRK ist das wichtigste Menschenrechtsübereinkommen in Europa. Diese Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten enthält einen Katalog von Grund- und Freiheitsrechten. Sie ist verbindlich und kann von jeder Person ohne Anwaltspflicht eingeklagt werden. Über ihre Umsetzung wacht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. In Österreich ist die EMRK seit 1958 in Kraft und seit 1964 im Verfassungsrang und hat daher eine höhere Bestandskraft. Der erste Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) lautet: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.“ Recherchieren Sie diese Begriffe in einem Wörterbuch oder im Internet. Notieren Sie Ihre persönliche Erklärung. Würde: Recht: Vernunft: Gewissen: Im Geist der Brüderlichkeit: Was bedeutet Gleichheit im Sinne der Menschenrechte? Versuchen Sie eine Definition zu formulieren, die als Regel für die Klassengemeinschaft gelten könnte. Woran erkennen Sie, dass die Regel eingehalten wird? Welche Bedeutung hat es für die österreichische Gesetzgebung, dass die EMRK in der Bundesverfassung (Artikel 49 B-VG) verankert ist? Konvention Übereinkunft 363 MK 364 FK 365 FK 139 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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