zielsicher. Politische Bildung, Schulbuch

Staatsbürgerschaft 28 In der Habsburger Monarchie Österreich-­ Ungarn bis 1918 lebten viele Völker gemeinsam in einem Staat. Es war selbstverständlich, dass im ungarischen Teil Ungarisch gesprochen wurde. Auch die lokalen Traditionen wurden gelebt. Mit dem Ende der Monarchie 1918 wurden die Grenzen neu gezogen. Dabei wurde wenig Rücksicht darauf genommen, welchem Volk sich die Menschen in den Grenzgebieten verbunden fühlten. So entstanden Volksgruppen in den neuen Staaten. Volksgruppen sind kleine Gruppen von Menschen eines Volkes, die in einem anderen Staat leben. In Österreich gibt es seit 1945 sechs anerkannte Volksgruppen: Roma und Sinti, Kroaten, Slowaken, Slowenen, Tschechen und Ungarn. Ihnen werden in der Verfassung besondere Rechte zuerkannt, wie z. B. die Anerkennung ihrer Sprache als Amtssprache, muttersprachlichen Unterricht in den Pflichtschulen und die Förderung ihrer Kultur. Recherchieren Sie, welche Staaten sich heute auf dem Gebiet der Habsburger Monarchie Österreich-Ungarn befinden. In der Deklaration der Menschenrechte ist festgehalten, dass jeder Mensch das Recht auf eine Staatsbürgerschaft hat. Mit einer Staatsbürgerschaft sind viele Rechte und Pflichten verbunden. Die Zugehörigkeit zu einem Staat wird mit der Staatsbürgerschaft ausgedrückt und im Staatsbürgerschaftsnachweis und im Reisepass dokumentiert. Eine Staatsbürgerschaft ermöglicht folgende Rechte: Überlegen Sie, was die oben genannten Rechte durch eine Staatsbürgerschaft bedeuten. Wie werden diese in der Praxis umgesetzt? Machen Sie sich Notizen und diskutieren Sie anschließend in der Klasse darüber. Kaiser Franz Joseph I von Österreich und Elisabeth 379 FK Deklaration der Menschenrechte = Allgemeine Erklärung der Menschenrechte: Empfehlungen der Vereinten Nationen Teilnahme an der Demokratie Reisemöglichkeit Uuneingeschränkter Aufenthalt im Staatsgebiet Schutz im Ausland 380 SK 145 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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