zielsicher. Politische Bildung, Schulbuch

Grundlagen von Demokratie und Politik C Staatsbürgerschaften werden von der Staatsgewalt auf Grund der jeweils gültigen Gesetze vergeben. Doch nicht alle Staaten sind international anerkannt. Es gibt Länder, die sich selbst zum Staat ausrufen, aber von anderen Regierungen nicht akzeptiert werden. In der Regel erfolgt die Anerkennung eines Staates im Rahmen der UNO (Vereinte Nationen), in der fast alle Staaten der Welt vertreten sind. Der Vatikanstaat, Taiwan, der Kosovo, Nordzypern sind vier von elf Ländern, die nicht in der UNO sind. Aber auch einzelne Staaten können andere, neue Staaten anerkennen. Staaten, die international nicht anerkannt sind, können keine international anerkannten Staatsbürgerschaften vergeben. Das hat zur Folge, dass Menschen, die Pässe dieses Staates besitzen, nur in Länder reisen können, die diesen Staat auch anerkennen. Finden Sie Staaten, die von der eigenen Staatsführung als Staat ausgerufen wurden, international aber nicht anerkannt bzw. umstritten sind. Überlegen Sie, welche Auswirkungen es auf die Rechte von Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern hat, wenn ein Staat international nicht anerkannt ist. Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft Die österreichische Staatsbürgerschaft kann auf zwei Arten erlangt werden: 1. Abstammung: Eheliche Kinder erwerben mit der Geburt automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft, wenn ein Elternteil diese besitzt. Uneheliche Kinder erhalten die Staatsbürgerschaft, wenn die Mutter österreichische Staatsbürgerin ist. Sie kann aber auch beantragt werden, wenn der österreichische Vater innerhalb von acht Wochen die Vaterschaft anerkannt hat. Bei verheirateten Eltern mit unterschiedlicher Nationalität erhält das Kind in den meisten Fällen eine Doppelstaatsbürgerschaft. 2. Verleihung nach einer Antragsstellung: Erfüllung bestimmter Kriterien oder besondere Verdienste für Österreich in sportlichen, wissenschaftlichen, kulturellen oder wirtschaftlichen Bereichen. Zu den Kriterien zählen Nachweis von Deutschkenntnissen und Grundkenntnissen der demokratischen Ordnung, 10-jähriger ununterbrochener legaler Aufenthalt, Unbescholtenheit, gesicherter Lebensunterhalt (Einkommen), bejahende Einstellung zur Republik Österreich, bestandener Staatsbürgerschaftstest, keine Ausschließungsgründe, Verlust der bisherigen Staatsbürgerschaft (Ausnahmen sind möglich). Nach 30 Jahren ununterbrochenem legalen Aufenthalt besteht ein Rechtsanspruch auf die österreichische Staatsbürgerschaft. 381 FK 382 FK 146 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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