Grundlagen von Demokratie und Politik C Recherchieren Sie, was die sogenannte „Sperrklausel“ ist. Welche Sperrklausel gibt es bei Nationalratswahlen? Welche Sperrklausel gibt es bei Landtagswahlen in ihrem Bundesland? Vorzugsstimme Zusätzlich zur Stimme für eine Partei kann beim Verhältniswahlrecht die Wählerin bzw. der Wähler auch eine Stimme für eine Person dieser Partei abgeben (Listenwahlrecht) . Diese Stimme nennt man Vorzugsstimme. Erhält diese Person genügend Stimmen, wird sie bei der Zuordnung der Mandate vorgereiht. Ablauf von Wahlen 1. Festlegung eines Wahltermines Der Wahltag ist in der Regel ein Sonntag. Die Verordnung ist in allen Gemeinden öffentlich kundzutun. 2. Wählerverzeichnisse werden erstellt In den Gemeinden wird ein Verzeichnis über alle Wahlberechtigte erstellt, die am Stichtag dort gemeldet sind. 3. Zusammenstellung einer Wahlbehörde Die Leitung und Durchführung der Wahl obliegt der Innenministerin oder dem Innenminister und den Vertreterinnen bzw. den Vertretern der Landes- sowie Gemeindebehörden. Sie stellen die Wahlkommission aus Mitgliedern der Parteien zusammen. 4. Stimmabgabe durch die Wählerinnen und Wähler Am Wahltag dürfen alle Wahlberechtigten im zuständigen Wahllokal ihre Stimme abgeben. Ein amtlicher Lichtbildausweis ist mitzubringen. Es kann auch mittels Briefwahl gewählt werden. 5. Auszählen der Stimmen Die Stimmen werden von der Wahlkommission ausgezählt und an die Wahlbehörden weitergeleitet. Eine Stimme ist dann gültig, wenn der Wählerwille eindeutig erkennbar ist. Grundsätzlich erfolgt das durch das Ankreuzen einer zu wählenden Partei. 6. Bekanntgabe der ersten vorläufigen Mandatsverteilung Nach Schließen der ersten Wahllokale gibt es die ersten Hochrechnungen über das zu erwartende Ergebnis. Das offizielle Endergebnis wird vom Innenministerium nach Auszählung aller Stimmen bekanntgegeben. Überlegen Sie in der Gruppe, warum die Wahlbeteiligung so stark schwankt. Woran könnte es liegen, dass viele Wahlberechtigte nicht zur Wahl gehen? MK 415 416 SK 158 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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