zielsicher. Politische Bildung, Schulbuch

Direkte Demokratie 31 In Österreich gab es in der zweiten Republik bisher nur zwei Volksabstimmungen: • Volksabstimmung über das Kernkraftwerk Zwentendorf am 5. November 1978 (war rechtlich nicht zwingend notwendig; die Regierung gab dem Druck der Bevölkerung nach) • Volksabstimmung über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union am 12. Juni 1994 (war aufgrund der Änderung der Bundesverfassung rechtlich zwingend notwendig) Wie würden Sie sich heute entscheiden? Begründen Sie Ihre Entscheidung schlüssig. Der Wortlaut zur Volksabstimmung zum Beitritt der Österreichs zur Europäischen Union lautete: „Soll der Gesetzesbeschluss des Nationalrates vom 5. Mai 1994 über das Bundesverfassungsgesetz über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union Gesetzeskraft erlangen?“ Volksbefragung: Das Ergebnis einer solchen Befragung ist für die Regierung nicht bindend. Volksbefragungen können in einer Gemeinde, in einem Bundesland oder auf Bundesebene durgeführt werden. Recherchieren Sie, welche Volksbefragung es in Österreich auf Bundesebene gab. Zu welchem Thema wurde das Volk befragt? Hat sich die Regierung an das Ergebnis gehalten? Volksbegehren: Ein Volksbegehren ist ein Gesetzesvorschlag. Es muss im Nationalrat behandelt werden, wenn die Verantwortlichen einen Zulassungsantrag vorlegen und mindestens 100.000 Unterschriften beilegen. Unterstützen kann man ein Volksbegehren durch eine Unterschrift beim Hauptwohnsitz-Gemeindeamt oder via Internet mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (“ID Austria“). Der Nationalrat muss diesen Antrag behandeln, er ist aber nicht verpflichtet, diesem zuzustimmen. Bürgerinitiativen: Bürgerinitiativen sind freie Zusammenschlüsse von Personen, die bestimmte Anliegen durchsetzen möchten. Sie können lokal, landesweit, bundesweit oder EU-weit stattfinden. Der Vertrag von Lissabon macht es möglich, dass sich die EU-Bürgerinnen und -Bürger unmittelbar an der Entwicklung von Strategien der EU beteiligen. Eine Bürgerinitiative muss von mindestens einer Million EU-Bürgerinnen und -Bürgern aus mindestens 7 der 27 Mitgliedstaaten unterstützt werden. In jedem dieser 7 Mitgliedstaaten ist eine Mindestanzahl von Unterstützern erforderlich. Die Europäische Kommission prüft die Initiative und veröffentlicht eine formelle Antwort. Die Initiative kann auch abgelehnt werden. Mosaik Puzzle – Setzten Sie die Bausteine zu einem Satz zusammen: das Volk – Durch – am Staatsgeschehen. – Volksbegehren – Anteil – Volksabstimmung – direkt – Volksbefragung – und – nimmt 430 PK 431 MK 163 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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