zielsicher. Politische Bildung, Schulbuch

Pflichten des Lehrlings bzw. des Lehrberechtigten 3 Lehrvertrag Der Lehrvertrag ist die rechtliche Grundlage des Lehrverhältnisses. Er wird zwischen dem Lehrberechtigten und dem Lehrling abgeschlossen. Er muss schriftlich erfolgen. Bei minderjährigen Lehrlingen ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten einzuholen. Die Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer (WKO) registriert den Lehrvertrag und vergibt eine Lehrvertragsnummer. Lehrberechtigte, Lehrling, Wirtschaftskammer und Arbeiterkammer erhalten je eine Durchschrift des Lehrvertrages. Lehrzeit Die Dauer der Lehrzeit ist je nach Lehrberuf unterschiedlich. Sie kann zwischen zwei und vier Jahren betragen. Wie lange dauert Ihre Lehrzeit? Lehrberuf Lehrzeit Beginn Ende Mit Ihrer Unterschrift auf dem Lehrvertrag haben sowohl Ihr Lehrberechtigter als auch Sie Pflichten übernommen. PFLICHTEN der Lehrling soll der Lehrberechtigte hat die Erziehungsberechtigten • sich zu bemühen, die für den Lehrberuf notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben • die übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen • mit den zur Verfügung gestellten Werkstoffen, Werkzeugen und Geräten sorgsam umgehen • sein Verhalten in die betriebliche Ordnung einordnen • Geschäfts- und Betriebsgeheimisse wahren. • im Fall der Verhinderung (z. B. Erkrankung) den Lehrberechtigten unverzüglich darüber informieren. • die Berufsschule im Rahmen des Lehrverhältnisses besuchen. • Zeugnisse der Berufsschule dem Lehrberechtigten unaufgefordert vorlegen • auf Verlangen dem Lehrberechtigten Schularbeiten, Mitschriften und sonstige Unterlagen aus der Berufsschule vorlegen • für die Lehrlingsausbildung zu sorgen, indem dem Lehrling jene Arbeiten übertragen werden, die diesem Beruf entsprechen; Ausbildungsvorschriften sind einzuhalten. • den Lehrling zu verantwortungsbewusstem Verhalten und zur ordnungsgemäßen Erledigung der ihm übertragenen Aufgaben anzuleiten. • den Lehrling zum regelmäßigen Besuch der Berufsschule anzuhalten; die dafür notwendige Zeit ist freizugeben; darüber hinaus ist auf den Stand der Ausbildung in der Berufsschule zu achten • die Erziehungsberechtigten, sofern die Lehrlinge noch minderjährig sind, über wichtige Vorkommnisse, welche die Ausbildung betreffen zu informieren • Dem Lehrling für seine Arbeit ein Lehrlingseinkommen zu bezahlen • die erforderliche Zeit für die LAP freizugeben • haben bei minderjährigen Lehrlingen gemeinsam mit den Lehrberechtigten und der Berufsschule darauf zu achten, dass der Lehrling seine Pflichten erfüllt 030 FK 17 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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