Organe des Gesetzesvollzuges 34 Die wichtigsten Aufgaben und Rechte der Bundespräsidentin bzw. des Bundespräsidenten • Vertretung der Republik Österreich nach außen (Repräsentation) • Ernennung und Entlassung der Bundeskanzlerin bzw. des Bundeskanzlers oder der Regierung • Einberufung und Auflösung des Nationalrates • Beurkundung des verfassungsgemäßen Zustandekommens eines neuen Bundesgesetzes • Abschluss von Staatsverträgen • Oberbefehl über das Bundesheer • Verleihung von Amts- und Ehrentiteln • Ernennung hoher Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter • Angelobung der Landeshauptfrauen und Landeshauptmänner • Begnadigung von Straftäterinnen und Straftätern Die Bundespräsidentin bzw. der Bundespräsident hat also theoretisch eine starke Stellung. In der politischen Realität konzentriert sie bzw. er sich jedoch meist auf die repräsentativen Aufgaben seines Amtes, da sie bzw. er die meisten Anordnungen nur auf Vorschlag der zuständigen Regierungsmitglieder verfügen kann. Die Bundespräsidentin bzw der Bundespräsident empfängt auch Schulklassen. Welche drei Fragen würden Sie ihm gerne stellen? Wahl der Bundespräsidentin bzw. des Bundespräsidenten Zum Staatsoberhaupt kann nur gewählt werden, wer die österreichische Staatsbürgerschaft hat und spätestens am Wahltag das 35. Lebensjahr vollendet hat. Wie lautet das Gelöbnis, das das Staatsoberhaupt bei Amtsantritt vor der Bundesversammlung leistet? Die Bundespräsidentinnenwahl bzw. die Bundespräsidentenwahl ist eine „Direkte Wahl“. Recherchieren Sie, was das bedeutet. Hofburg – Sitz des Staatsoberhauptes 476 SK 477 FK MK 478 179 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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