Grundlagen von Demokratie und Politik C Bei den Gerichtsverfahren unterscheidet man zwischen Strafverfahren, Zivilverfahren und Außerstreitverfahren. Strafverfahren Im Strafverfahren wird geklärt, ob die angeklagte Person eine gerichtlich strafbare Tat begangen hat und welche Strafe dafür verhängt wird. Die Rechtsgrundlage dafür ist die Strafprozessordnung (StPO). Ein Strafverfahren wird eingeleitet und durchgeführt, wenn bekannt wird, dass eine im Strafgesetzbuch definierte Tat begangen wurde. In den meisten Fällen erfolgt das aufgrund einer Anzeige bei der Polizei. Das Strafverfahren besteht aus dem Ermittlungsverfahren und dem Hauptverfahren. Im Ermittlungsverfahren verschafft sich die Staatsanwaltschaft ein möglichst genaues Bild über die Tat. Die Staatsanwaltschaften haben die Schutzinteressen der Öffentlichkeit zu gewährleisten – Schutz vor Kriminalität. Sie entscheiden über die Fortführung oder die Beendigung eines Strafverfahrens. Beschuldigte, die sich keinen Strafverteidiger leisten können, können bei Gericht Verfahrenshilfe beantragen. Dann wird ihnen kostenlos eine Verteidigerin bzw. ein Verteidiger zugewiesen. Wird ein Hauptverfahren angesetzt, entscheidet die Richterin bzw. der Richter (in bestimmten Fällen unter Beteiligung von Laienrichtern, also Schöffen oder Geschworenen) über die Schuld oder Unschuld der beschuldigten Person. Die Hauptverhandlung endet mit einem Urteil, in dem diese Person frei- oder schuldig gesprochen wird. Entsprechend einem Schuldspruch kann eine Strafe verhängt werden. Die Anwaltskosten haben die Beschuldigten selbst zu tragen. Bei Freispruch wird allerdings ein Teil der Anwaltskosten vom Staat ersetzt. Was versteht man unter einer Nebenklägerin bzw. einem Nebenkläger? Ziele des Strafverfahrens sind: Besserung der Täterin oder des Täters, also Wiedereingliederung in die Gesellschaft, Abschreckung von Nachahmerinnen und Nachahmern, Schutz der Bevölkerung, Sühne sowie Vergeltung und friedensstiftende Funktion der Justiz (Rechtsfrieden). Nach allgemeiner Überzeugung des österreichischen Gesetzgebers führen strenge Strafen (z. B. lange Haft und Todesstrafe) nicht zur Abschreckung, sondern zu Radikalisierung von Täterinnen und Tätern. Es ist zielführender sie zu überzeugen, dass Gesetzestreue besser ist. Versetzen Sie sich in die Lage einer Person, die zu einer langer Haft verurteilt ist. Welche Chancen hat sie, nach der Haftentlassung wieder in ein normales Leben zurückzufinden (Arbeit, Partnerschaft, Wohnung)? Was sollte man tun, um diese Person auf ein Leben nach der Haft vorzubereiten? 507 SK 508 SK 190 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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