C 37. Landesregierung und Landesverwaltung Blitzlicht Welchen Standpunkt vertreten Sie? Landesregierung Die Landesregierung wird vom Landtag gewählt. Sie ist das oberste Verwaltungsorgan des Landes. Sie besteht aus der Landeshauptfrau bzw. dem Landeshauptmann, den Stellvertreterinnen und Stellvertretern sowie den Landesrätinnen und Landesräten. Die Anzahl der Landesrätinnen und Landesräte ist in den jeweiligen Landesverfassungen geregelt. In Wien ist der Stadtsenat zugleich die Landesregierung. Regierungsform In Wien, Nieder- und Oberösterreich wird die Landesregierung als „Proporzregierung“ aus allen Parteien gebildet, sofern sie eine Mindestanzahl an Abgeordneten (vier bis sechs) stellen. Regierungsbeschlüsse müssen hier nicht einstimmig gefasst werden. In den anderen sechs Bundesländern wir die Landesregierung von einer Mehrheit im Landtag (Mehrheitsregierung) bestimmt, sodass Parteien, die keine Mitsprache in der Landesregierung bekommen haben, eine starke, kontrollierende Opposition bilden. Beschlüsse der Landesregierung in diesen Ländern werden einstimmig getroffen. Überlegen Sie, welche Vor- und Nachteile die Proporz- und Mehrheitssysteme haben. Jedes Mitglied der Landesregierung ist für ein bestimmtes Aufgabengebiet (Ressort) verantwortlich, innerhalb dessen es frei entscheiden kann. In Ländern der Proporzregierung gibt es auch Mitglieder ohne Ressort. Nennen Sie mindestens fünf Abteilungen (Ressorts) der Landesregierung. 519 SK 520 KF Grundlagen von Demokratie und Politik Simon: „Die Bundesländer haben den Vorteil, dass die Verwaltung so bürgernah ist. Das erleichtert der Bevölkerung den Kontakt zu den zuständigen Personen oder Stellen.“ Slavka: „Bei diesem Tohuwabohu zwischen Bund und Land weiß man nie, wer zuständig ist und an wen man sich wenden soll. Ich bin dafür, dass alles einheitlich geregelt wird.“ Wem stimmen Sie zu? ● Simon ● Slavka ● andere Meinung 196 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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