Grundlagen von Demokratie und Politik C 2. Gemeindevorstand (oder Stadtsenat) Dieser besteht aus Gemeindevertreterinnen bzw. Gemeindevertretern, die von den Parteien nach dem Proporzsystem entsandt werden. Er muss in alle wichtigen Entscheidungen der Gemeinde eingebunden werden. Gemeinsam mit der Bürgermeisterin bzw. dem Bürgermeister bildet er das Exekutivorgan der Gemeinde. Es können auch einzelne Mitglieder des Gemeindevorstandes mit bestimmten Aufgaben, z. B. mit der Führung eines Ausschusses, beauftragt werden. 3. Gemeinderat (oder Gemeindevertretung) Die Zusammensetzung des Gemeinderates ergibt sich aus den Gemeinderatswahlen, die alle fünf oder sechs Jahre stattfinden. Der Gemeinderat ist das Legislativorgan der Gemeinde. Er kann zwar keine Gesetze erlassen, aber er fasst Grundsatzbeschlüsse und kontrolliert die Arbeit des Gemeindevorstandes. Besonders wichtig sind die Budgetbeschlüsse und die Genehmigung des Jahresabschlusses. Gemeinderatssitzungen sind öffentlich. Welche Vor- oder Nachteile hat es für die Parteien, wenn die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister direkt gewählt wird? Das Gemeindebudget Um die Gemeindeaufgaben auch finanzieren zu können, braucht die Gemeinde Einnahmen. Folgende Einnahmequellen sind möglich. 1. Gemeindesteuern Dazu zählen die Grundsteuer auf Immobilien und die Kommunalsteuer, die jede Arbeitgeberin bzw. jeder Arbeitgeber oder Selbstständige an die Gemeinde abführen muss. 2. Gebühren und Abgaben Wasser-, Kanal- und Müllgebühr dürfen gesetzlich nur so hoch sein, wie die Kosten der Entsorgung. 3. Ertragsanteile aus dem Finanzausgleich Gemäß Bundesfinanzausgleich überweist der Bund einen Teil der Steuereinnahmen an die Gemeinden. Ihre Höhe ist abhängig von der Bevölkerungszahl, wobei große Gemeinden einen höheren Satz pro Bürgerin bzw. Bürger bekommen als kleine Landgemeinden. Durch welche Maßnahmen könnte die Gemeinde Ihre Einnahmen erhöhen? Proporz Verteilung der Ämter im Verhältnis zur Parteistärke 535 FK 536 SK 202 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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