Mitspracherechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 5 Aufgaben, Rechte und Pflichten der Betriebsrätin bzw. des Betriebsrates • Sie bzw. er ist ein Bindeglied zwischen der Unternehmensleitung und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. • Sie bzw. er berät die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Arbeits- und Sozialrechtsfragen. • Kündigungen und Entlassungen werden mit seiner Zustimmung gültig. • Sie bzw. er handelt Betriebsvereinbarungen mit der Unternehmensleitung aus. • Sie bzw. er hat ein Vorschlagsrecht zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Sicherheit. Jugendvertrauensrat Auch gewählte Jugendvertrauensrätinnen und -räte genießen Kündigungsschutz. Er ermöglicht ihnen, die Interessen der jugendlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber den Lehrberechtigten zu vertreten, ohne nachteilige Behandlungen befürchten zu müssen. Wahlberechtigt sind alle jugendlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer innerhalb eines Betriebes, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Alle Jugendlichen eines Betriebes, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und mindestens sechs Monate im Betrieb beschäftigt sind, können zum Jugendvertrauensrat gewählt werden. Die Tätigkeitsdauer ist auf zwei Jahre festgelegt. Recherchieren Sie die richtige Anzahl der notwendigen Jugendvertrauensrätinnen bzw. Jugendvertrauensräte (JVR) für die jugendlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Unterscheidet sich die Anzahl der JVR von der für die BR? Vergleichen Sie mit Aufg. 53. Aufgaben, Rechte und Pflichten des Jugendvertrauensrates Der Jugendvertrauensrat arbeitet eng mit dem Betriebsrat zusammen. • Er überwacht die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorschriften. • Er macht Vorschläge zur Berufsausbildung und Weiterbildung. • Er berät seine Kollegenschaft in Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsfragen. • Er muss die Tätigkeit ohne Störung des Betriebes ausüben. Mosaik Ärztinnen und Ärzte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Geistliche sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Trifft das auch auf Personalvertreterinnen und -vertreter zu? ● ja ● nein ● weiß nicht 054 MK 29 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
RkJQdWJsaXNoZXIy MTA2NTcyMQ==