Bildung und Arbeitswelt A Recherchieren Sie auf der Homepage der AK (www.arbeiterkammer.at), welche weiteren Serviceleistungen unter „Rechner & Tools“ angeboten werden. Zusätzlich betreibt die Arbeiterkammer gemeinsam mit dem ÖGB das Berufsförderungsinstitut (BFI), welches die größte Bildungseinrichtung der österreichischen Arbeitnehmervertretung darstellt. Informieren Sie sich über das umfangreiche Bildungsangebot unter www.bfi.at. Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) Der Österreichische Gewerkschaftsbund wurde 1945 als überparteiliche Interessensvertretung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegründet. Er gliedert sich in sieben Teilgewerkschaften. Die Gewerkschaften sind branchenbezogene und freiwillige Interessenvertretungen. Sie bezeichnen sich selbst als „Kampforganisationen“ zum Wohl der Beschäftigten. Der ÖGB hat mit seiner hohen Mitgliederanzahl großen Einfluss auf die Wirtschafts- und Sozialpolitik. Grundsätzlich beträgt der Mitgliedsbeitrag monatlich 1 % des Bruttoeinkommens. Für Lehrlinge gelten geringe Sätze. Recherchieren Sie auf der Homepage des ÖGB (www.oegb.at) die sieben Teilgewerkschaften. Finden Sie heraus, wofür die Abkürzungen stehen. GPA: GÖD: GBH: younion: PRO-GE: vida: GPF: Welche Gewerkschaft ist für Ihre Berufsgruppe zuständig? Die Mitgliederanzahl ist entscheidend für den Einfluss, den die Gewerkschaft bei den Kollektivvertragsverhandlungen ausüben kann. Je größer die Unterstützung, desto mehr kann die Interessenvertretung an Forderungen umsetzen. Zu den wichtigsten Aufgaben des ÖGB zählen: • Vertretung der Interessengruppen bei den Kollektivvertragsverhandlungen • Mitwirkung bei Gesetzesentwürfen im Rahmen der Sozialpartnerschaft • Einfordern von fairen Arbeitsbedingungen • Schulung und Unterstützung des Betriebs- und Jugendvertrauensrats • Mitglieder haben Anspruch auf Rechtsberatung und Rechtsvertretung vor Gericht 068 MK 069 MK 070 MK Sozialpartnerschaft Zusammenarbeit der großen Interessenvertretungen (AK, ÖGB, WKO, LK) in Fragen der Wirtschaft und Sozialpolitik 34 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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