zielsicher. Politische Bildung, Schulbuch

Interessenvertretung 6 Die Wirtschaftskammer Sie ist die gesetzliche Interessenvertretung der gewerblichen Wirtschaft. So wie die Arbeiterkammer besteht auch hier eine Pflichtmitgliedschaft; das heißt, mit der Gründung eines Unternehmens entsteht auch die Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer. Die Wirtschaftskammer besteht aus dem Dachverband und den neun Wirtschaftskammern in den Bundesländern. Die Wirtschaftskammer wird in folgende sieben Sparten unterteilt. Kreuzen Sie an, zu welcher Sparte Ihr Beruf zählt. ● Gewerbe und Handwerk ● Industrie ● Handel ● Bank und Versicherung ● Transport und Verkehr ● Tourismus und Freizeitwirtschaft ● Information und Consulting Diese Sparten werden in der WKO Österreich und in den Bundesländern in einzelne Fachorganisationen unterteilt. Im Gewerbe und Handwerk wird dabei die Bezeichnung „Innung“ (z.B. Landesinnung Baugewerbe) verwendet, im Handel nennt man sie „Gremium“. Zu den Aufgaben der Wirtschaftskammer zählen: • Förderung der Mitglieder durch Verbesserung der Rahmenbedingungen: Gesetze, Vorschriften, Informationen • Beratung und Unterstützung bei Neugründungen, Erweiterungen und Auslandsgeschäften • Ausbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern • Information und Beratung der Mitglieder • Vertretung der Arbeitgeberinteressen bei den Kollektivvertragsverhandlungen • Führung der Lehrlingsstellen Die Wirtschaftskammer ist zur Führung von Lehrlingsstellen verpflichtet. Wichtige Aufgaben dieser Lehrlingsstellen sind: • Organisation und Durchführung der Lehrabschlussprüfungen • Prüfung der Lehrverträge bezüglich Ausbildungsberechtigung • Beratung der Lehrbetriebe bei Konfliktlösungen: Frühwarnsystem, Auffangnetz • Schlichtungsgespräche bei Rechtsproblemen zwischen Lehrling und Lehrbetrieb Zu den Bildungseinrichtungen der WKO zählt auch das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI). Das WIFI (www.wifi.at) bietet ein umfangreiches Kursangebot für die Aus- und Weiterbildung. Mosaik Verbinden Sie die Begriffe. 071 MK KOLLEKTIV RECHTS BERATUNG VERTRAG KAMMER ARBEITER ARBEITS POLITIK RECHT FAMILIEN GEWERKSCHAFTS BUND KONSUMENTEN SCHUTZ INTERESSENS KAMMER ZEIT ARBEITS WIRTSCHAFTS VERTRETUNG 35 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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