Blitzlicht Welchen Standpunkt vertreten Sie? Kollektivverträge sind überbetriebliche schriftliche Vereinbarungen, die von den kollektivvertragsfähigen Interessenvertretungen der Arbeitgeberseite und der Arbeitnehmerseite abgeschlossen werden. Statt einer Vielzahl von Einzelverträgen treten nun die kollektiv ausgehandelten Arbeitsbedingungen, die Mindestnormen für die verschiedenen Branchen festlegen. Inhalt der Kollektivverträge Der Kollektivvertrag regelt branchenspezifisch die Ansprüche, die nicht gesetzlich verankert sind bzw. die über gesetzliche Bestimmungen hinausgehen. Diese umfassen • Gehaltsordnung und Gehaltstafeln • Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) • Lehrlingeinkommen • Zulagen, Zuschläge, Prämien • Reisegebühren, Taggelder • Arbeitszeit, Mehrarbeit und Überstunden • Urlaubs- und Ruhetage • Fortzahlung des Entgelts bei Arbeitsverhinderung • Kündigungsfristen und noch vieles mehr In Österreich sind die Bestimmungen des Kollektivvertrages für alle Unternehmen einer Branche verbindlich. In Deutschland dagegen können Betriebe aus dem Tarifverbund austreten. Branche Wirtschafts- bzw. Geschäftszweig oder Fachgebiet Vertretungen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber: Wirtschaftskammer Landwirtschaftskammer Industriellenvereinigung Kammer der freien Berufe (z.B. Rechtsanwaltskammer) Vertretungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Österreichischer Gewerkschaftsbund (ÖGB) Arbeiterkammer (AK) A 7. Der Kollektivvertrag Bildung und Arbeitswelt Ilgün: „Ein Kollektivvertrag unterstützt nur die Faulheit. Wer gut arbeitet, verdient auch gut. Das Unternehmen sollte selbst entscheiden können.“ Lukas: „Ohne Vorschriften würden die meisten Unternehmen ihren Beschäftigten viel weniger bezahlen und sie bei Bedarf rund um die Uhr arbeiten lassen.“ Wem stimmen Sie zu? ● Ilgün ● Lukas ● andere Meinung 38 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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