Der Kollektivvertrag 7 Die erste gesetzliche Grundlage jedes Arbeitsvertrages ist das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB). Darüber hinaus gelten die Bestimmungen des jeweiligen Kollektivvertrages. Weiters können in jedem Betrieb spezifische Betriebsvereinbarungen und der individuelle Arbeitsvertrag Genaueres festlegen. Diese Vereinbarungen dürfen nichts Schlechteres vorsehen als im Kollektivvertrag festgelegt wurde. Das Entgelt umfasst nicht nur Löhne und Gehälter, sondern kann auch in Form eines sogenannten „Naturalbezuges“ geleistet werden. Das wären zum Beispiel Dienstkleidung, eine Dienstwohnung oder auch ein Dienstwagen. Recherchieren Sie den aktuell gültigen Kollektivvertrag für Ihren Beruf bzw. Ihre Branche. Gehen Sie dafür auf die Homepage des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (www.kollektivvertrag.at). Lesen Sie Ihren Kollektivvertrag. Notieren Sie die Regelungen für Lehrlingseinkommen, Arbeitszeit, Sonderzahlungen, Zulagen, Überstunden und Urlaub. Mosaik Ordnen Sie die Begriffe richtig zu. A Sonderzahlungen B Mehrarbeit C Überstunden D Zulagen Arbeit, die zwischen dem vereinbarten Normalarbeitszeitausmaß und dem gesetzlichen Normalarbeitszeitausmaß (meistens 40 Wochenstunden) geleistet wird. Arbeit, die über das gesetzliche Normalarbeitszeitausmaß hinaus geleistet wird. Bestandteil des Entgelts, wird für bestimmte Arbeiten unter besonders schweren Bedingungen bezahlt. Zahlungen, die neben den laufenden Bezügen geleistet werden, wie z. B. Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration. Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) Kollektivvertrag Betriebsvereinbarung Dienst- bzw. Arbeitsvertrag Lohn Entlohnungsart für Arbeiterinnen und Arbeiter; richtet sich nach der geleisteten Arbeitszeit Gehalt Entlohnungsart für Angestellte; fixe monatliche Summe Entgelt Bezahlung, Vergütung als Gegenleistung für geleistete Arbeit 080 MK 081 PK 39 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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