Der Dienstvertrag 8 Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis Lesen Sie den Text in der Tabelle genau durch. Überlegen Sie, ob es sich dabei um Pflichten der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers (AG) oder der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers handelt (AN). Tragen Sie die jeweils richtige Nummer der Pflicht in die Kopfzeile ein. 1 2 3 Fürsorgepflicht Entgeltpflicht Gleichbehandlungsgrundsatz 4 5 6 Treuepflicht Arbeitspflicht Sorgfalts- und Haftpflicht 4 (AN) Bedeutet, dass alle AN im Interesse des Unternehmens handeln sollen und alles zu unterlassen haben, was diesem zuwiderläuft (z. B. die Verpflichtung zur Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, Konkurrenzverbot, Abwehr von Gefahren). Diese Pflicht besagt, dass eine Person im Betrieb nicht willkürlich oder aus unsachlichen Gründen schlechter gestellt werden darf. Das heißt, dass niemand aufgrund von Herkunft, Geschlecht oder Sympathie nachteilig zu behandeln ist. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verpflichten sich, die ihnen übertragenen Aufgaben persönlich und nach besten Kräften auszuführen. Sind keine ausdrücklichen Einschränkungen fixiert, kann auch eine angemessene Arbeit beauftragt werden. Das vereinbarte Entgelt für die Arbeitsleistung muss regelmäßig und pünktlich ausbezahlt werden (auch Überstunden, Sonderzahlungen usw.). Das Arbeitsumfeld muss so gestaltet sein, dass das Leben und die Gesundheit bestmöglich geschützt sind und der Schutz der Persönlichkeit gewährleistet werden kann (Arbeitsschutz, getrennte sanitäre Einrichtungen, Schutz vor Mobbing usw.). Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen mit dem ihnen überlassenen Arbeitsmittel sorgsam umgehen. Für Schäden, die schuldhaft und rechtswidrig einem anderen zugefügt werden, ist Ersatz zu leisten (siehe Haftpflicht bei Schäden, Seite 38). Mosaik Finden Sie folgende Wörter im Buchstabengitter. ARSZUHAFTUNGAEA FUERSORGEDASNTR E R N I CHVTSONTSLZ LZDORFEHODTXPET I NTAEERSATZNRGA P F L I CHTALFOGUTS SDEHHORENETGCNR E L G I TSATESNUHEO M U T R I SGESETZNUV 090 MK VORSATZ ERSATZ VERTRAG FUERSORGE PFLICHT RECHT ENTGELT HAFTUNG GESETZ ANSPRUCH 43 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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