Der Dienstvertrag 8 zielsicher anwenden Haftpflicht bei Schäden Wenn ein Schaden eintritt, so ist es von der Schuldfrage abhängig, ob und wenn ja, wie viel vom Schaden ersetzt werden muss. Bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz besteht volle Schadenersatzpflicht. Man unterscheidet zwischen: Entschuldbare Fehlleistung: Sie liegt vor, wenn der Schaden entweder überhaupt nicht oder nur durch eine außerordentliche Aufmerksamkeit abwendbar gewesen wäre. Leichte Fahrlässigkeit: Darunter wird das Außerachtlassen der nötigen Sorgfalt bezeichnet. Leichte Fahrlässigkeit bedeutet, dass dieser Fehler auch einem sorgfältigen Menschen passieren kann. Grobe Fahrlässigkeit: Dieser Fehler wäre einem pflichtbewussten Menschen nicht passiert. Ein Schadenseintritt war wahrscheinlich und vorhersehbar. Die Unterscheidung ist in der Praxis meistens nicht so einfach und muss vor Gericht entschieden werden. Vorsatz: Für bewusst herbeigeführte Schäden, haften die Verursacherinnen und Verursacher voll. Diskutieren Sie in Gruppen, unterscheiden Sie zwischen den Fehlleistungen und kreuzen Sie dementsprechend an: entschuldbare Fehlleistung (EF) leichte Fahrlässigkeit (LF) grobe Fahrlässigkeit (GF) EF LF GF a) Der Kfz-Mechaniker ärgert sich über seinen Chef und fügt einem Kundenauto einen Kratzer zu. ● ● ● b) Vanessa stößt beim Aufräumen eine Vase um, die sie zu Dekorationszwecken auf einen Beistelltisch gestellt hat. Die Vase ist kaputt. ● ● ● c) Dominik ist betrunken, trotzdem geht er arbeiten. Kurz vor der Pause verletzt er seine Kollegin, weil er mit dem Winkelschleifer abrutscht. ● ● ● d) Elisabeth hantiert mit einer ätzenden Flüssigkeit. Dabei bricht der Griff des Behälters und er fällt zu Boden. Sie bleibt unverletzt. ● ● ● e) Sarah lässt am Verkaufspult einen Laptop kurz unbeaufsichtigt. Als sie ihn wegräumen möchte, wurde er gestohlen. ● ● ● 095 SK 45 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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