zielsicher. Politische Bildung, Schulbuch

A 9. Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutz Blitzlicht Welchen Standpunkt vertreten Sie? Arbeitszeit Die Arbeitszeit wird im Arbeitszeitgesetz (AZG) geregelt. In ihm werden die Dauer der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit, die Ruhepausen und auch die Wochenend- und Feiertagsruhezeiten vorgegeben. Natürlich können nicht für alle Berufsgruppen dieselben Zeiten gelten, dafür gibt es Sonderregelungen im Arbeitszeitgesetz oder im jeweiligen Kollektivvertrag bzw. in Ausnahmefällen auch in den Betriebsvereinbarungen. Die Aufzeichnungen über die Arbeitszeit müssen vom Unternehmen geführt werden. generelle Bestimmung maximal mit Sonderregelung* Normalarbeitszeit pro Tag 8 Std. 12 Std. Normalarbeitszeit pro Woche 40 Std. 60 Std. * Die Arbeitszeit wird in einem Durchrechnungszeitraum über einen vorher bestimmten Zeitraum errechnet (z. B. über fünf Wochen). Ruhepausen Als tägliche Normalarbeitszeit (NAZ) wird immer die geleistete Arbeitszeit ohne Ruhezeiten angegeben. Beträgt die Gesamtdauer der Tagesarbeitszeit mehr als sechs Stunden, so ist die Arbeitszeit durch eine Ruhepause von mindestens einer halben Stunde zu unterbrechen. Eine Teilung der Ruhepause ist ebenfalls möglich. Darko, ein gelernter Elektrotechniker, hat eine Nettoarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche. Er ist täglich acht Stunden in der Firma und hat eine Fünf-TageWoche. Wie viele Stunden ist er wöchentlich in der Firma, wenn man die Mindestpausenzeit hinzurechnet? 096 FK Bildung und Arbeitswelt Selina: „Die Vorschriften zum Arbeitnehmerschutz sind so streng, dass sich ohnehin niemand daran halten kann. Ein guter und geschickter Arbeiter braucht diesen Schutz nicht.“ Florian: „Ohne Schutzbestimmungen gäbe es viel mehr Unfälle, da sich ohne gesetzliche Regelungen niemand an die Vorschriften halten würde.“ Wem stimmen Sie zu? ● Selina ● Florian ● andere Meinung 46 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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