Blitzlicht Welchen Standpunkt vertreten Sie? Die Sozialversicherung Die Leistungen der Sozialversicherung (besteht seit 1948) beziehen sich auf fünf Bereiche: 1. Krankenversicherung 4. Pensionsversicherung 2. Unfallversicherung 5. Insolvenzentgeltsicherung 3. Arbeitslosenversicherung Die Leistungen der Sozialversicherung finanzieren sich durch die Beiträge der Erwerbstätigen. Aufgrund der Forderungen aus der Bevölkerung ist der Leistungsumfang immer wieder erweitert worden. Inzwischen gibt es aber Kritik an der Höhe der Belastungen und fallweiser staatlicher Zuzahlungen zur Abdeckung von Defiziten der Gesundheitskasse oder Pensionsver- sicherung. Pflichtversicherung oder Versicherungspflicht? In Österreich gibt es eine Pflichtversicherung. Das heißt, jede Person, deren Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze liegt, muss bei der Sozialversicherung angemeldet werden. Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen die Pflichtbeiträge entrichten. In jungen Jahren zahlen die Versicherten mehr ein als die Heilung ihrer Krankheiten kostet. Doch im Alter steigen die Kosten für die Versorgung. Da niemand zu entscheiden wagt, wie hoch Heilungskosten sein dürfen und wo die Leistungsgrenze liegen soll, sind die Beiträge hoch. Der Versicherungsträger kann nicht frei gewählt werden, sondern hängt von der Beschäftigung ab. KONKURS Geringfügigkeitsgrenze 518,44 € Stand 2024 A 10. Die Sozialversicherung Bildung und Arbeitswelt Wem stimmen Sie zu? ● Nicole ● Alexandra ● andere Meinung Nicole: „Die Sozialversicherung ist schrecklich teuer und wird vom Staat vorgeschrieben. Wenn jeder selbst für sich vorsorgen würde, dann bliebe uns mehr vom Lohn bzw. Gehalt!“ Alexandra: „Private Versicherungen haben das Recht, nach Eintritt des Schadensfalles den Vertrag zu kündigen. Ohne Pflichtversicherung könnten sich viele z. B. keine medizinische Behandlung leisten.“ 52 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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